Stichwörter: : "Gesellschafterbeschluss"

am in Gesellschafter

Mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie schreitet auch im GmbH-Recht die Digitalisierung voran und eröffnet mit der gesetzlichen Regelung in § 48 Abs. 1 S. 2 GmbH nun auch die Möglichkeit wirksamer Gesellschafterbeschlüsse in virtueller Gesellschafterversammlung, ohne dass diese Form der Gesellschafterversammlung in der Satzung ausdrücklich genannt wird....

[ Weiterlesen ]

Die GmbH gehört zur Klasse der Kapitalgesellschaften, die stets mit zwei Personengruppen besetzt ist: Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. Die GmbH selbst ist eine juristische Person und somit rechtsfähig. Der Bestand und die Zusammensetzung der Gesellschafter kann sich ohne weiteres ändern, ohne dass dies einen Einfluss auf die GmbH hat. Sie muss jedoch zu jedem Zeitpunkt einen...

[ Weiterlesen ]

Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. In dieser Konstellation unterliegt der Geschäftsführer nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Rechtsmacht kann sich auch aus einer mittelbaren Beteiligung an...

[ Weiterlesen ]
am in Gesellschafter

Neben der vertraglichen Abtretung an einen Erwerber ist die Einziehung von Geschäftsanteilen die zweite Alternative, durch die ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer GmbH abgeben bzw. verlieren kann. Während die Geschäftsanteile bei der Abtretung in der Hand des Erwerbers fortbestehen, werden sie bei der Einziehung mit all ihren daraus resultierenden Rechten und Pflichten vernichtet und...

[ Weiterlesen ]