Stichwörter: : "Gesellschafter"

am in Steuerrecht

Sogenannte Gesellschafterdarlehen an die GmbH spielten in Deutschland schon immer eine wichtige Rolle und werden im Steuerrecht i.d.R. auch als echte Darlehen anerkannt, wobei gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und bei Darlehensverträgen unter nahen Angehörigen einige formale Dinge zu beachten sind, um im Falle von Zinszahlungen der GmbH das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung auszuschließen. Angesichts der...

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am in Liquidation

Die Auflösung und Liquidation einer GmbH ist ein ebenso förmliches Verfahren wie die Gründung, wobei die Einhaltung der Formalien durch das Registergericht vor der Löschung im Handelsregister geprüft wird. Die Notwendigkeit der Löschung einer GmbH im Handelsregister ergibt sich insbesondere aus der Verpflichtung für Kapitalgesellschaften, während des Bestehens alljährlich einen Jahresabschluss zu veröffentlichen bzw. zu...

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am in Gesellschafter

Das Recht der Gesellschafter einer GmbH auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ist eines der zentralen Rechte der Gesellschafter und sämtliche einschränkenden Maßnahmen in diesem Bereich sind sehr mit Vorsicht zu genießen, da ihnen oftmals die Nichtigkeit als Rechtsfolge droht. Dies gilt auch für die Einschränkung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung....

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am in Gesellschafter

Fehler bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung kommen immer wieder vor, obwohl man glauben sollte, dass die Einladung der Gesellschafter eher zu den einfacheren Tätigkeiten eines Geschäftsführers gehört. In der Gesellschafterversammlung entscheiden die Gesellschafter über die zentralen Fragen der Gesellschaft und die Zukunft des Unternehmens. Das Recht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung gehört zum Kernbereich der...

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am in Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH bestimmen sich nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag. Zu unterscheiden ist zwischen den individuellen Rechten und Pflichten der einzelnen Gesellschafter und den kollektiven Rechten und Pflichten der Gesellschafterversammlung. Während die meisten Gesellschafterrechte kollektive Rechte der Gesellschafterversammlung sind, gibt es auch individuelle Rechte und Pflichten, die den einzelnen...

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In der Regel erfolgt die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der GmbH gem. § § 49 Abs. 2 GmbHG durch einen Geschäftsführer, wenn dies im Interesse der GmbH erforderlich erscheint. Daneben ist auch ein Aufsichtsrat zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt und sogar dazu verpflichtet, wenn das Wohl der Gesellschaft dies erforderlich macht. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch...

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am in Gesellschafter

Die Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung einer GmbH ergeben sich in erster Linie aus dem GmbH-Gesetz, aber auch aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist vor allem für die grundlegenden Entscheidungen der Gesellschaft zuständig, wobei sich das Gewicht der Stimmen der einzelnen Gesellschafter üblicherweise nach den Anteilen am Stammkapital richtet. Wer das meiste Kapital eingebracht hat,...

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