Die Tantieme gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Geschäftsführer und somit zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem die Tantieme dem Geschäftsführer zufließt. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH tritt der Zufluss mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ein, d.h. in...

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