Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.12.2017 zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH anhand einer Liquiditätsbilanz entschieden, dass bei der Vorschau auf die kommenden drei Wochen nicht nur die innerhalb dieses Zeitraums fällig werdenden Forderungen einzubeziehen sind, sondern auch die innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten (sog. Passiva...

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