Forderungen einer GmbH können je nach Fälligkeit zum Anlagevermögen (bei mittel- und langfristigen Forderungen) oder zum Umlaufvermögen (aus Lieferungen und Leistungen oder andere kurzfristige Forderungen) gehören. Gerade bei kleinen Gesellschaften ist immer wieder zu erleben, dass die Gesellschaften Forderungen in der Bilanz ausweisen, zu deren Werthaltigkeit oder Entstehung die Geschäftsführer keine Angaben mehr machen können....

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