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Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2020 unterliegt ein stiller Gesellschafter der Sozialversicherungspflicht, wenn dieser der GmbH seine volle Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung stellt und hierbei in die Arbeitsorganisation der GmbH eingegliedert ist. Allein die stille Einlage und das damit verbundene finanzielle Risiko sind nicht geeignet, eine unternehmerische Freiheit zu begründen....

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Die Sozialversicherungspflicht angestellter Gesellschafter in der GmbH (mitarbeitende Gesellschafter) beurteilt sich nach ihrer Rechtsmacht, die Gebundenheit an Weisungen der Geschäftsführer aufzuheben. Ganz aktuell, aber etwas am Rande hat das Bundessozialgericht (BSG) die Kriterien zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht einer angestellten Gesellschafterin einer GmbH bestätigt und verfeinert....

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Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat heute die Entscheidungen hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter als Treuhänder öffentlich bekannt gemacht. Als kurzes Fazit lässt sich festhalten: Gesellschafter einer GmbH ist nur derjenige, der in der Gesellschafterliste aufgeführt ist. Nur diesem stehen die Rechte eines Gesellschafters zu. Ein schuldrechtlicher Treuhandvertrag ändert daran nichts....

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Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Einheits-GmbH & Co. KG ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital der GmbH oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss er über eine hinreichende Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft verfügen, die ihm einen maßgeblichen Einfluss auf...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich auch dann selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss der Geschäftsführer aufgrund einer hinreichenden Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft in der Lage sein, maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse...

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Auch ein Kommanditist ist als Geschäftsführer einer GmbH & Co KG nur dann selbständig tätig, wenn er über die Rechtsmacht verfügt, Weisungen an sich als Geschäftsführer zu verhindern. Diese Rechtsmacht kann sich sowohl aus seiner Stellung als Kommanditist bei der GmbH & Co KG als auch aus der beherrschenden Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft ergeben, die...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. In dieser Konstellation unterliegt der Geschäftsführer nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Rechtsmacht kann sich auch aus einer mittelbaren Beteiligung an...

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