Die GmbH verfügt über mindestens zwei Organe: die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium und trifft die strategischen Entscheidungen für die GmbH. Hier erfolgt die Willensbildung der Gesellschaft. Die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen und sind für die Umsetzung dieser Entscheidungen verantwortlich. Darüber hinaus können die Gesellschafter einen Beirat als...

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