Die Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung einer GmbH ergeben sich in erster Linie aus dem GmbH-Gesetz, aber auch aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist vor allem für die grundlegenden Entscheidungen der Gesellschaft zuständig, wobei sich das Gewicht der Stimmen der einzelnen Gesellschafter üblicherweise nach den Anteilen am Stammkapital richtet. Wer das meiste Kapital eingebracht hat,...

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