Hin und wieder müssen sich Geschäftsführer einer Abmahnung bedienen, um ein nicht tolerierbares Verhalten im Unternehmen  maßzuregeln. Eine Abmahnung ist als Vorstufe und Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnis mit dem entsprechenden Mitarbeiter zu verstehen und in diesem Sinne auch einzusetzen. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in besonderen Ausnahmefällen wirksam....

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