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In der Regel erfolgt die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der GmbH gem. § § 49 Abs. 2 GmbHG durch einen Geschäftsführer, wenn dies im Interesse der GmbH erforderlich erscheint. Daneben ist auch ein Aufsichtsrat zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt und sogar dazu verpflichtet, wenn das Wohl der Gesellschaft dies erforderlich macht. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch...

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am in Gesellschafter

Die Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung einer GmbH ergeben sich in erster Linie aus dem GmbH-Gesetz, aber auch aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist vor allem für die grundlegenden Entscheidungen der Gesellschaft zuständig, wobei sich das Gewicht der Stimmen der einzelnen Gesellschafter üblicherweise nach den Anteilen am Stammkapital richtet. Wer das meiste Kapital eingebracht hat,...

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am in Allgemein

Die Unterallgäu Aktiv GmbH ist ein sehr gutes Beispiel, wie Landkreise, Städte und Gemeinden in der Rechtsform einer GmbH Kapital und Fachkräfte bündeln können, um mit einer motivierten und schlagkräftigen Truppe große Energien freizusetzen. So zapft der Landkreis Unterallgäu sehr erfolgreich EU-Fördertöpfe an und setzt sich in Bayern an die Spitze derer, die die meisten...

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am in Unternehmensführung

Die Entscheidung für das richtige Geschäftskonto spielt nicht nur bei der Existenzgründung eine besondere Rolle. Die Anforderungen an das Geschäftskonto und die kontoführende Bank wachsen mit dem Unternehmen. Es gehört daher immer wieder neu auf die Agenda einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Für einen Einzelunternehmer besteht zwar keine Verpflichtung zu einem Geschäftskonto, aber bei der GmbH oder...

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am in Geschäftsführer Gesellschafter

Ein Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH ist immer wieder Gegenstand intensiver und schwieriger Verhandlungen der GmbH mit dem Geschäftsführer, aber auch unter den Gesellschaftern. Die gesamte Materie “Wettbewerbsverbot” ist dabei nicht zu unterschätzen, da sie vom Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht gleichermaßen beeinflusst wird. Hinzukommt, dass zwischen einem Wettbewerbsverbot bei bestehendem Vertragsverhältnis und einem...

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am in Gesellschafter

Grundsätzlich kennt das GmbH-Gesetz keinen umfassenden Minderheitenschutz einzelner Gesellschafter der GmbH vor negativen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung. Dennoch gibt es gleichwohl eine ganze Reihe von Möglichkeiten, einzelne Gesellschafter vor unliebsamen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung zu schützen. Sowohl bei der GmbH als auch bei der UG (haftungsbeschränkt) gilt grundsätzlich das Mehrheitsprinzip. Hiernach haben der oder die Gesellschafter mit dem...

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am in Geschäftsführer

Die Frage der Sozialversicherungspflicht betrifft jeden Geschäftsführer einer GmbH, unabhängig davon, ob eine Beteiligung an der Gesellschaft besteht oder nicht. Eine falsche Einschätzung der Sozialversicherungspflicht durch den Geschäftsführer oder den Steuerberater kann zu einer teuren Beitragsfalle werden. Im Ergebnis kann nur eine Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status des Geschäftsführers durch die Deutsche Rentenversicherung endgültige Sicherheit bringen....

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