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am in Geschäftsführer

Die Frage der Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers ist eine der zentralen Fragen bei Einstellung eines Geschäftsführers oder zu Beginn von Gehaltszahlungen. Wesentliches Kriterium für die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung über die Sozialversicherungspflicht (im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens) ist die Höhe der Beteiligung und der Grad der persönlichen Abhängigkeit. Während der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (mit mehr als 50% Anteil...

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am in Geschäftsführer Steuerrecht

Das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung hängt nach wie vor wie ein Damokles-Schwert über der Rechtsform der GmbH und eine Vielzahl aktueller Entscheidungen der Finanzgerichte beweisen, dass es sich hier nicht nur um ein theoretisches oder akademisches Problem handelt. Gerade beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt es sich um ein sehr praktisches Problem, weil die Finanzverwaltung und auch...

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am in Gesellschafter

Das Recht der Gesellschafter einer GmbH auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ist eines der zentralen Rechte der Gesellschafter und sämtliche einschränkenden Maßnahmen in diesem Bereich sind sehr mit Vorsicht zu genießen, da ihnen oftmals die Nichtigkeit als Rechtsfolge droht. Dies gilt auch für die Einschränkung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung....

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am in Gesellschafter

Fehler bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung kommen immer wieder vor, obwohl man glauben sollte, dass die Einladung der Gesellschafter eher zu den einfacheren Tätigkeiten eines Geschäftsführers gehört. In der Gesellschafterversammlung entscheiden die Gesellschafter über die zentralen Fragen der Gesellschaft und die Zukunft des Unternehmens. Das Recht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung gehört zum Kernbereich der...

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am in Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH bestimmen sich nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag. Zu unterscheiden ist zwischen den individuellen Rechten und Pflichten der einzelnen Gesellschafter und den kollektiven Rechten und Pflichten der Gesellschafterversammlung. Während die meisten Gesellschafterrechte kollektive Rechte der Gesellschafterversammlung sind, gibt es auch individuelle Rechte und Pflichten, die den einzelnen...

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In der Regel erfolgt die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der GmbH gem. § § 49 Abs. 2 GmbHG durch einen Geschäftsführer, wenn dies im Interesse der GmbH erforderlich erscheint. Daneben ist auch ein Aufsichtsrat zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt und sogar dazu verpflichtet, wenn das Wohl der Gesellschaft dies erforderlich macht. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch...

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