Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz planen ein Zukunftsfinanzierungsgesetz mit Auswirkungen im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Steuerrecht. Laut Pressemitteilung des BMF vom 29.06.2022 steht (nicht nur) Deutschland vor der gewaltigen Aufgabe, den digitalen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu gestalten. Dies kann nur gelingen, wenn neben den vom Staat umfangreichen bereitgestellten öffentlichen Mitteln auch ausreichend privates Kapital mobilisiert werden kann.

Ziele des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Zu den Zielen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gehört eine Verbesserung des Kapitalmarkts und Finanzstandorts Deutschland insgesamt. Die Notwendigkeit ist längst bekannt. Existenzgründer beklagen schon lange, dass Deutschland hier im internationalen Vergleich schlecht aufgestellt ist. Die Initiative ist daher ungeachtet der inhaltlichen Maßnahmen sehr zu begrüßen.

Insgesamt soll die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen verbessert werden und der Zugang zum Kapital insbesondere Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert werden. Darüber hinaus erkennt der Gesetzgeber endlich, dass eine Aufwertung von Aktien und börsennotierten Wertpapieren längst überfällig ist.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten.

Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz beinhaltet im wesentlichen folgende Erleichterungen und Verbesserungen:

Besserer Zugang zum Kapitalmarkt

Unternehmen, insbesondere Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), beklagen schon lange die Rahmenbedingungen für die Finanzierungsmöglichkeiten in Deutschland. Zu wenig Eigenkapital und Finanzierungslücken gehören zu den häufigsten Fehlern bei der Existenzgründung. Das ist immer dann besonders dramatisch und ärgerlich, wenn die Geschäftsidee aus objektiver Sicht großes Potential hatte.

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt erlangen. Hierzu soll das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro abgesenkt werden. Ferner geht es darum, die bürokratischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang abzusenken.

Digitalisierung und Blockchain-Technologie

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Blockchain-Technologie stehen technische Lösungen bereit, um Startups und innovative Unternehmen in diesen Bereichen den Zugang zu privatem Kapital zu erleichtern. Ungeachtet der Kritiker werden Kryptowährungen daher auch in der Zukunft eine zunehmend wichtige Rolle spielen.

Kapitalerhöhung erleichtern

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts ist geplant, die Kapitalerhöhung bei Kapitalgesellschaften zu vereinfachen und Aktien bzw. GmbH-Anteile mit Mehrstimmrechten auszustatten.

Aufwertung der Aktien und Wertpapiere

Mit den Möglichkeiten des Steuerrechts soll die Geldanlage in Aktien attraktiver werden, insbesondere durch die Erhöhung von Freibeträgen, Verbesserungen bei der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und durch die Förderung von Aktiensparen.

Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung

Infolge des demographischen Wandels wird es gerade für Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und im Unternehmen zu halten. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen in Zukunft eine größere Rolle spielen und eine stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens ermöglichen. Geplant ist die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von EUR 1.440 auf EUR 5.000 (§ 3 Nr. 39 EStG), eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen in § 19a EStG sowie eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen.

Das Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz finden Sie hier [pdf, 153KB].

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