Die Online-Gründung einer Kapitalgesellschaft wird nun bald Realität in Deutschland. Der Anstoß zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts kommt von der EU im Wege der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019. Die Veröffentlichung erfolgte am 11.07.2019 im Amtsblatt der EU. Sie ist am 31.07.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung bis zum 01.08.2021. Die Frist kann jedoch auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Sie ist Teil des Company Law Package, das die EU-Kommission bereits im April 2018 vorgelegt hatte. Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer Online-Gründung von Kapitalgesellschaften sowie die die Online-Registrierung von Zweigniederlassungen.

Europäische Einigung auf Online-Gründung einer Kapitalgesellschaft

Das Company Law Package der Europäischen Kommission besteht insgesamt aus zwei Teilen.

Neben der Einführung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Richtlinie (EU) 2019/1151) ist darin auch die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen enthalten.

Das Europäische Parlament hat beide Richtlinien am 18.04.2019 verabschiedet. Die Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht wurde am 11.07.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 31.07.2019 in Kraft getreten.

Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht

In Art 13g der Richtlinie (EU) 2019/1151 wird wie folgt angeordnet:

Online-Gründung von Gesellschaften

(1)   Die Mitgliedstaaten gewährleisten im Einklang mit den Bestimmungen des Art. 13b Abs. 4 und des Abs. 8 dieses Artikels, dass die Online-Gründung von Gesellschaften vollständig online durchgeführt werden kann, ohne dass die Antragsteller persönlich vor Behörden, Personen oder Stellen, nach nationalem Recht mit der Bearbeitung von Aspekten der Online-Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Erstellung des Errichtungsakts einer Gesellschaft, betrauten sind, erscheinen müssen.

Die Mitgliedstaaten können sich jedoch dafür entscheiden, für Rechtsformen von Gesellschaften, bei denen es sich nicht um die in Anhang IIA genannten Rechtsformen handelt, keine Verfahren für die Online-Gründung anzubieten.

(2)   Die Mitgliedstaaten legen detaillierte Regelungen für die Online-Gründung von Gesellschaften fest, einschließlich der Regelungen für die Verwendung von Mustern nach Art. 13h und die für die Gründung einer Gesellschaft erforderlichen Urkunden und Informationen. Im Rahmen dieser Regelungen sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass diese Online-Gründung durch die Übermittlung von Urkunden oder Informationen in elektronischer Form, einschließlich elektronischer Kopien der in Art. 16a Abs. 4 genannten Urkunden und Informationen, abgewickelt werden kann.

Art 13g der Richtlinie (EU) 2019/1151

Wir können also hoffentlich damit rechnen, dass die GmbH-Gründung spätestens 2021 komplett online erfolgen kann, vermutlich jedoch beschränkt auf die Bargründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt mittels der Mustersatzung. Ob dadurch die Gründungskosten nennenswert fallen, muss man noch abwarten. Zur Dauer einer GmbH-Gründung äußert sich die Richtlinie dagegen sehr genau. Im Falle der Gründung durch natürliche Personen soll diese bei Nutzung der Mustersatzung innerhalb von 5 Arbeitstagen abgeschlossen sein. Anderenfalls darf die Gründung 10 Arbeitstage dauern, wobei nach meiner Erfahrung die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung der Einlagen durch die Gesellschafter regelmäßig am meisten Zeit in Anspruch nimmt.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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