Trotz der abweichenden Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich nur um eine Rechtsformvariante zur GmbH und somit um eine vollwertige Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, auf die alle Regelungen des GmbHG anwendbar sind.

Rechtsgrundlage zur UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsformvariante zur GmbH, deren Rechtsgrundlage sich in § 5a GmbHG befindet. Die Unternehmergesellschaft wurde vom Gesetzgeber bewusst als Variante zur GmbH als eine geeignete Rechtsform für Existenzgründer und Kleinunternehmer geschaffen, die trotz geringem Kapitalbedarf die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung suchen.

Die abweichende Bezeichnung als

  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw.
  • UG (haftungsbeschränkt)

mag in der Anfangszeit manche verwirren, aber gem. § 5a GmbHG handelt es sich ungeachtet dessen um eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, für die alle Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (= GmbHG) anwendbar sind, inklusive der Haftungsbeschränkung gem. § 13 Abs. 2 GmbHG.

Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist sowohl alleine als auch mit mehreren Gesellschaftern möglich. Beide Gründungsvarianten sind zulässig, also neben der Gründung im Wege der bisher bekannten

  • notariellen Beurkundung einer individuellen Satzung auch
  • im vereinfachten Verfahren mittels Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG.

Im Übrigen bestehen zwischen der Gründung einer GmbH und der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – abgesehen von der Besonderheiten beim Stammkapital – keine Unterschiede, so dass die Checkliste zur Gründung einer GmbH auch bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) herangezogen werden kann.

Kapitalgesellschaft und Kaufmann kraft Rechtsform

Die UG (haftungsbeschränkt) ist unabhängig vom Unternehmensgegenstand und vom Umfang der Geschäftstätigkeit gem. § 13 Abs. 3 GmbHG iVm § 6 Abs. 2 GmbHG Kaufmann kraft Rechtsform. Ferner ist die UG (haftungsbeschränkt) ebenso wie die GmbH eine juristische Person und zugleich Unternehmer, soweit Leistungen gegen Entgelt angeboten werden.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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