Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen der Rechtsform der GmbH (MoMiG) in Kraft getreten, zugleich die größte Reform des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) seit Bestehen und somit die nächste Entwicklungsstufe zur GmbH 2.0.

GmbH 2.0

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem MoMiG gleichzeitig mehrere Ziele, die alle gemeinsam zur deutlichen Steigerung der Attraktivität der GmbH und somit – in meinen Worten – zur GmbH 2.0 beitragen sollen:

  1. Vereinfachung der Existenzgründung mittels einer GmbH.
  2. Beschleunigung der Eintragung einer GmbH ins Handelsregister.
  3. Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der GmbH.
  4. Bekämpfung der Missbräuche unter Verwendung der GmbH.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform des GmbHG  war die Schaffung einer neuen Rechtsformvariante der GmbH, über die ich in den nächsten Tagen eine Artikelreihe geplant habe. Diese neue Rechtsformvariante zur GmbH hat in der Praxis bereits mehrere Namen, wird aber offiziell als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) betitelt. Daneben wird sie vereinzelt auch als sog. Mini-GmbH benannt.

Der Gesetzgeber wollte mittels dieser Mini-GmbH der zunehmenden Flucht der Existenzgründer in die Rechtsform der ausländischen Limited Einhalt gebieten. Aus diesem Grund hat man sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahren darauf verständigt, das Stammkapital der GmbH unverändert bei 25.000 € zu belassen, zusätzlich aber für Existenzgründer mit wenig Startkapital eine Möglichkeit zu bieten, mit geringem Kostenaufwand eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu gründen. Hierzu dient die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die im Extremfall bereits mit einem 1 € Kapital gegründet werden kann.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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