Vor nunmehr drei Jahren wurde die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue Rechtsformvariante der GmbH eingeführt und das ist Anlaß genug, um einen Statusbericht zu erstellen. Was hat die sog. Mini-GmbH gebracht, wer setzt die neue Rechtsform ein und wo liegen die Vor- und Nachteile?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Startschuß für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war mit Inkrafttreten des sog. Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (= MoMiG) am 01.11.2008. Es handelte sich um die bis dahin umfangreichste Reform des GmbH-Rechts, die im wesentlichen die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen in der Rechtsform der GmbH bezweckte. Bestandteil dieser GmbH-Reform war die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Vorstufe zur GmbH, die schon im Vorfeld unter diversen Arbeitstiteln geführt wurde, darunter “1-Euro-GmbH” oder auch “Mini-GmbH”.

Bereits nach einem Jahr “Unternehmergesellschaft-haftungsbeschränkt” zeichnete sich ab, dass die Rechtsfom in der Praxis angenommen wurde. Schon bis zum Jahresende 2008 erfolgten mehr als 1.000 Neugründungen in der neuen Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Trend weg von der Limited hin zur Mini-GmbH setzte sich auch in 2009 umgebremst fort. Zum Ende des Jahres 2009 waren es bereits rund 20.000 Unternehmensgründungen in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG), begleitet von zahlreichen Informationsangeboten im Internet, darunter auch das von mir selbst betreute Info-Portal GmbH 2.0. Das Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht in Jena veröffentlicht im Rahmen des Forschungsprojekts Unternehmergesellschaft jährlich die neuesten Zahlen und zählte zum 28.02.2011 bereits mehr als 47.000 Unternehmergesellschaften in Deutschland. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern – hier vor allem die Städte großen Städte wie München, Nürnberg und Würzburg  – führen die Liste mit den meisten Gründungen in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft an. Sehr interessant sind hierbei auch die Zahlen der Unternehmergesellschaften, die als sog. Komplementär innerhalb einer UG & Co. KG eingesetzt werden.

Inzwischen sind die Besonderheiten der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in der Praxis bekannt, die sich im wesentlichen wie folgt definieren lassen:

  • reduziertes Mindest-Stammkapital (ab 1 Euro),
  • geringere Gründungskosten,
  • Haftungsbeschränkung mit Eintragung ins Handelsregister und
  • Verpflichtung zur Rücklagenbildung aus Gewinnen.

Die Vorteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegenüber der Limited sind doch sehr deutlich, insbesondere der Unternehmenssitz in Groß-Britannien und die Pflicht zur doppelten Rechnungslegung.

Die anfängliche Sorge, daß massenweise 1-Euro-GmbHs gegründet werden, hat sich in der Praxis nicht bestätigt. Die meisten Unternehmergesellschaften werden mit einem anfänglichen Stammkapital in Höhe von 1.000 Euro ausgestattet, das voll eingezahlt werden muss. Hiermit sind zumindest die Gründungskosten abgedeckt und ein kleines Budget für weitere Betriebsausgaben, die üblicherweise bei einem Startup anfallen, z.B. Visitenkarten, Bürobedarf, Telefon und andere kleinere Anschaffungen.

Nicht überraschend ist jedoch das Imageproblem, das mit der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zumeist verbunden ist. Die in der Praxis meist geringe Kapitalausstattung und der Rechtsformzusatz “haftungsbeschränkt” machen es mehr als deutlich, daß hier im Ernstfall nicht viel zu holen ist. Kredite bei Banken oder Lieferanten sind eher schwierig zu erlangen.

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