Im Falle einer fortgeschrittenen Krise der GmbH mit hälftigem Verlust des Stammkapitals oder mehr sind die Geschäftsführer zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verpflichtet. Bei schuldhafter Pflichtverletzung besteht für Geschäftsführer das Risiko der persönlichen Haftung.

Inhalt:

  1. Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung
  2. Schutz der Gesellschafter vor Verlust des Stammkapitals
  3. Muster zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung
  4. Weitere Anmerkungen zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung

Im Falle einer Krise der GmbH müssen Geschäftsführer neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten weitere zusätzliche Pflichten beachten. Eine dieser besonderen Pflichten betrifft die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung, wenn sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz ergibt, daß die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG).

§ 49 GmbHG: Einberufung der Versammlung

  1. Die Versammlung der Gesellschafter wird durch die Geschäftsführer berufen.
  2. Sie ist außer den ausdrücklich bestimmten Fällen zu berufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint.
  3. Insbesondere muß die Versammlung unverzüglich berufen werden, wenn aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergibt, daß die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.

Nach § 49 Abs. 1 GmbHG liegt die Zuständigkeit zur Einberufung der Gesellschafterversammlung grundsätzlich bei den Geschäftsführern. Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, ist jeder alleine berechtigt, die Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung einzuladen. Die Befugnis zur Einberufung endet allerdings mit der Abberufung als Geschäftsführer (BGH, Urteil vom 08.11.2016, II ZR 304/15).

Unter besonderen Umständen wandelt sich die Zuständigkeit der Geschäftsführer in eine Pflicht zur Einberufung (§§ 49, 50 GmbHG). Für die Geschäftsführer einer UG haftungsbeschränkt ist in § 5a Abs. 4 GmbHG eine entsprechende Verpflichtung bei “drohender Zahlungsunfähigkeit” normiert.

Einladung Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafter sind dagegen nur ausnahmsweise zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ermächtigt (§ 50 GmbHG). Sie können jedoch jederzeit eine Gesellschafterversammlung abhalten, wenn alle anwesend und damit einverstanden sind.

2. Schutz der Gesellschafter vor Verlust des Stammkapitals

In besonderen Situationen wandelt sich die Kompetenz der Geschäftsführer zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung in eine Verpflichtung um (§ 49 Abs. 2, 3 GmbHG). Eine solche Einberufungspflicht entsteht, wenn

  • es im Interesse der GmbH erforderlich ist oder
  • bereits die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.

Darüber hinaus sind die Geschäftsführer zur Einberufung der Gesellschafterversammlung verpflichtet, wenn eine Gesellschafterminderheit (die mindestens 10% des Stammkapital hält) dies verlangt (§ 50 Abs. 1 GmbHG).

Die Regelung in § 49 Abs. 3 GmbHG kommt zur Anwendung, wenn die Aktiva der GmbH durch Verluste bereits auf die Hälfte des Stammkapitals oder tiefer abgesunken ist. Haben die Geschäftsführer im Verlauf der Krise eine entsprechende Vermutung, müssen sie sich durch Aufstellung einer Zwischenbilanz vergewissern.

Die gesetzliche Regelung in § 49 Abs. 3 GmbHG schützt die Gesellschafter vor einem vollständigen Verlust des eingezahlten Stammkapitals. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, die Sanierung der Gesellschaft in Kooperation mit den Geschäftsführern zu prüfen und ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Übersehen oder versäumen die Geschäftsführer diese Pflicht, kann sich hieraus für sie eine persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft ergeben (§ 43 GmbHG).

3. Muster zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Nachfolgend biete ich ein Muster für die Einberufung einer solchen außerordentlichen Gesellschafterversammlung an:

“Sehr geehrte Frau …., sehr geehrter Herr ….,

Aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 49 Abs. 3 GmbHG bin ich als Geschäftsführer der XY GmbH gesetzlich verpflichtet, die Gesellschafter förmlich davon zu unterrichten, dass sich die Gesellschaft nach den vorliegenden Erkenntnissen in einer Unternehmenskrise befindet. Aus diesem Grund ist die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erforderlich.

Zur Vorbereitung dieser außerordentlichen Gesellschafterversammlung habe ich Ihnen einen aktuellen Vermögensstatus sowie einen Liquiditätsplan für die nächsten … Monate als Anlagen beigefügt. 

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei der Sanierung der XY GmbH benötige ich die förmliche Unterstützung der Gesellschafter. Daher lade ich Sie hiermit zu einer Gesellschafterversammlung für 

Datum, Uhrzeit

in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft ein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Fleißig, Geschäftsführer

Anlagen:

Vermögensstatus, Liquiditätsplan, Liste der Tagesordnungspunkte”

4. Weitere Anmerkungen zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Bei jeder Einladung zu einer Gesellschafterversammlung (Muster) müssen die Geschäftsführer sehr genau darauf achten, dass die Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist. Die Formalien der Satzung hinsichtlich der Einladung der Gesellschafter sind genauestens einzuhalten. Sie sollten die Gesellschafter auch schon zusammen mit der Einladung über die anstehenden Tagesordnungspunkte der Gesellschafterversammlung informieren.

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Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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