Gechäftskonto-KreditkartenDie Entscheidung für das richtige Geschäftskonto spielt nicht nur bei der Existenzgründung eine besondere Rolle. Die Anforderungen an das Geschäftskonto und die kontoführende Bank wachsen mit dem Unternehmen. Es gehört daher immer wieder neu auf die Agenda einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Für einen Einzelunternehmer besteht zwar keine Verpflichtung zu einem Geschäftskonto, aber bei der GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist es unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen. Im Umkehrschluß bedeutet das jedoch nicht, dass jedes 08/15 – Konto das richtige für das eigene Unternehmen ist. Vielmehr gilt es bei der GmbH umso mehr, das Geschäftskonto auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zuzuschneiden.

Das Geschäftskonto der GmbH und seine Aufgaben

Das Geschäftskonto der GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist nicht nur dafür da, das Stammkapital der Gesellschaft aufzunehmen. Vielmehr gewährleistet es von Anfang an eine saubere Trennung zwischen dem Vermögen der GmbH und der Gesellschafter. Wer hier als Gesellschafter-Geschäftsführer unsauber arbeitet, riskiert eine Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung im Falle einer Insolvenz. In diesem Fall kann es nämlich zu einem Wegfall des Haftungsprivilegs gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG kommen und somit zu einer Durchgriffshaftung.

Für den Geschäftsführer einer GmbH stellt das Geschäftskonto zudem ein äußerst wichtiges Instrument dar, um die Liquidität der Gesellschaft zu überwachen. Es gehört zu den zentralen Aufgaben des Geschäftsführers, stets für ausreichende Liquidität der Gesellschaft zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist der Überziehungsrahmen auf dem Geschäftskonto ein äußerst wichtiges Element bei der Entscheidung für das richtige Geschäftskonto. Wer ständig mit einer Überziehung des Geschäftskontos arbeitet, muss auch auf den Überziehungszins achten.

Allen voran muss der Geschäftsführer auf die Kontoführungsgebühren achten. Ich habe es schon erlebt, dass manche Unternehmen mehr Geld für ihre Kontoführung bezahlen als für ihren Steuerberater. Darunter fallen vor allem Gebühren für Überweisungen, Auszahlungen oder Einzahlungen. Bei vierstelligen Kontoführungsgebühren pro Jahr hört der Spaß auf.

Kontoführungsgebühren vergleichen

Wenn sich das Geschäftskonto schon zur Kostenfalle entwickelt hat, sollte man sich über alternative Angebote informieren. Mittlerweise werden am Markt schon kostenfreie Konten angeboten (meist bei Online-Banken ohne eigene Filialen), aber auch als Girokonten mit sehr geringen Gebühren. Die Entscheidung für ein anderes Kontenmodell kann in vielen Fällen schon Abhilfe verschaffen.

Beim Vergleich der Kontomodelle sind auch kostenlose Zusatzleistungen einzubeziehen. Viele Banken bieten z.B. eine kostenlose EC-Karte oder eine Kreditkarte zum Geschäftskonto an. Bei anderen wiederrum sind eine bestimmte Anzahl von Aufträgen in der Kontoführungspauschale inbegriffen. All das ist in den Kostenvergleich einzubeziehen.

Während der eine Geschäftsführer großen Wert auf einen persönlichen Berater legt, braucht der andere eine Möglichkeit für regelmäßige Einzahlungen. Während zahlreiche Online-Banken sehr interessante Angebote vorweisen, muss man hier auf den persönlichen Kontakt und meist auch auf weitergehende Serivceleistungen verzichten. Gerade bei der GmbH stehen jedoch irgendwann einmal größere Investitionen an, für die man dann vielleicht eine Geschäftsbank benötigt. Die Kosten alleine sollten daher nicht das ausschlaggebende Argument für oder wider ein Geschäftskonto sein. Die Entscheidung für eine Geschäftsbank, Sparkasse, Regional- oder Raiffeisenbank ist vom Gesamtpaket abhängig.

Die Vorteile einer Bank oder Sparkasse mit Filiale liegen klar auf der Hand. Es gibt in der Regel einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort mit Beratung zur Finanzierung größerer Investitionen oder Anschaffungen. Jedem Unternehmer muss jedoch klar sein, dass er diesen Vorteil mit höheren Kontoführungsgebühren bezahlt und potentielles Opfer “unnötiger Versicherungen” wird.

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