Dies ist der zweite Teil meiner Artikelreihe zur steuerfreien Gehaltserhöhung, wobei ich im ersten Teil bereits einige Anregungen für Geschäftsführer für die nächste Gehaltsverhandlung mit den Gesellschaftern der GmbH veröffentlicht habe. Nachfolgend werden weitere Möglichkeiten für eine steuerfreie Gehaltserhöhung des Geschäftsführergehalts vorgestellt.

Inhalt:

  1. Tankgutschein
  2. Erstattung des Verpflegungsmehraufwands bei Auswärtstätigkeit
  3. Gutschein für Fitnessstudio
  4. Leistungen zur Gesundheitsförderung
  5. Zuschüsse zum Erholungsurlaub

1. Tankgutschein als steuerfreie Gehaltserhöhung

Die GmbH darf dem Geschäftsführer jeden Monat einen Tankgutschein im Wert von derzeit 44 Euro gewähren. Die monatlich zulässigen Höchstbeträge für Sachbezüge werden regelmäßig angepasst, daher bitte den aktuellen Wert stets prüfen. Jedenfalls sollte auf dem Gutschein nicht der Betrag, sondern die Sache oder Dienstleistung konkret bezeichnet werden, also z.B. Tankgutschein für 30 Liter Diesel. Tankgutscheine sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu einem Wert von derzeit 44 Euro monatlich (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG).

Aktualisierung zum 01.01.2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind 01.01.2020 einige Gesetzesänderungen im Steuerrecht in Kraft getreten. Diese hatten auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten der steuerfreien Gehaltserhöhung im Wege der steuerfreien Sachbezüge i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 11 EStG (Tankgutschein). Die Freigrenze für den Tankgutschein beträgt seit 01.01.2022 50 Euro monatlich, also 600 Euro pro Jahr.

2. Erstattung des Verpflegungsmehraufwands bei Auswärtstätigkeit

Geschäftsführer sind sehr oft dienstlich unterwegs oder gar auf Auslandsreisen. Befindet sich der Geschäftsführer auf Auswärtstätigkeit, darf die GmbH die gesetzlichen Verpflegungspauschbeträge steuerfrei und sozialversicherungsfrei vergüten. Es geht aber noch mehr. Die GmbH kann dem Geschäftsführer das Doppelte der gesetzlichen Verpflegungspauschbeträge bezahlen und die Differenz zu den gesetzlichen Verpflegungspauschbeträgen pauschal mit 25% versteuern. Die gezahlten Leistungen sind insgesamt sozialversicherungsfrei (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG, R 40.2 Abs. 4 LStR) und für den Geschäftsführer auch steuerfrei.

3. Gutschein für Fitnessstudio

Sportliche Geschäftsführer sind in der Regel in einem Fitnessstudio angemeldet und zahlen dort monatliche Gebühren aus dem versteuerten Geschäftsführergehalt. Das geht auch anders. Ein Gutschein für ein Fitnessstudio ist ein sogenannter Sachbezug, der bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 Euro steuerfrei bleibt, wenn die GmbH den Vertrag mit dem Betreiber des Fitnessstudios abschließt und auch abrechnet. Wichtig ist, dass die GmbH den Betrag nicht an den Geschäftsführer bar ausbezahlt, sondern direkt mit dem Fitnessstudio abrechnet.

4. Leistungen zur Gesundheitsförderung

Seit 2008 gibt es eine weitere begünstigte Möglichkeit für eine steuerfreie Gehaltserhöhung, die auch im Bereich der Gesundheitsförderung anzusiedeln ist. Leistungen der GmbH an den Geschäftsführer zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands i.S.d. § 3 Nr. 34 EStG sind bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Darunter fallen beispielsweise Massagen oder Trainingsprograme zur Rückenschulung.

Aktualisierung zum 01.01.2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind 01.01.2020 einige Gesetzesänderungen im Steuerrecht in Kraft getreten. Diese hatten auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten der steuerfreien Gehaltserhöhung im Wege der Zuschüsse zur Gesundheitsförderung i.S.d. § 3 Nr. 34 EStG. Die Freigrenze beträgt seit 01.01.2022 50 Euro monatlich, also 600 Euro pro Jahr.

5. Steuerfreie Gehaltserhöhung mittels Zuschüssen zum Erholungsurlaub

Zuschüsse der GmbH an den Geschäftsführer für den Erholungsurlaub sind zwar steuerpflichtig, können jedoch neben einem Urlaubsgeld pauschal mit 25 % von der GmbH pauschal versteuert werden. Die Lohnsteuerpauschalierung ist gem. § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG zulässig bis zu einem Betrag von 156 Euro für den Geschäftsführer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind. Soweit die bezahlten Zuschüsse für den Erholungsurlaub von der GmbH pauschal versteuert werden, sind sie für den Geschäftsführer steuerfrei und befreit von Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Zuschüsse zu Erholungszwecken verwendet werden.

Anmerkung: Die genannten Zahlen beruhen auf dem aktuellen Stand (01.01.2022), können sich aber jederzeit verändern. Es ist daher immer ratsam, die aktuellen Zahlen zu überprüfen.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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