Die Finanzverwaltung hat ein neues BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG veröffentlicht (Rechtslage nach Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2.11.2015).

Hier sind die 5 wichtigsten Eckpunkte des BMF-Schreibens zu Zweifelfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag:

  1. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter werden vom Investitionsabzugsbetrag erfasst.
  2. Die Betriebsgrößenmerkmale zur Anwendung des Investitionsabzugsbetrag wurden gegenüber der bisherigen Regelung der Ansparrücklage erhöht.
  3. Das Investitionsgut muss nur nach Funktion benannt werden. Eine stichwortartige Funktionsbeschreibung ist ausreichend.
  4. Die größte Veränderung durch den neuen Investitionsabzugsbetrag betrifft den außerbilanziellen Abzug und die außerbilanzielle Hinzurechnung. Die Konsequenzen hieraus sind umfassend und genau zu beachten, da hierin auch ein Systemwechsel zur Ansparrücklage zu sehen ist. Gewinnverschiebungen in Folgejahre ohne entsprechende Investition sind nicht mehr möglich.

Einen ausführlichen Beitrag mit weiteren Informationen zum Investitionsabzugsbetrag habe ich hier veröffentlicht. Das sehr umfangreiche BMF-Schreiben ist natürlich noch detaillierter.

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