In den seltensten Fällen tritt die Insolvenz einer GmbH plötzlich und überraschend ein. In der Regel handelt es sich um einen langwährenden Prozess, der in folgenden Phasen verläuft.
- Strategische Krise,
- Bilanzielle Krise,
- Kapitalkrise
- Liquiditätskrise
- Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Im einzelnen lassen sich diese Phasen einer Unternehmenskrise bis zum Beginn eines Insolvenzverfahrens wie folgt beschreiben.
Inhalt:
1. Strategische Krise der GmbH
(Fast) immer beginnt eine Unternehmenskrise mit strategischen Schwächen bzw. Fehlern, die nur sehr schwer festzustellen sind. Voraussetzung hierfür ist ein aktives Frühwarnsystem, das aktiv nach Anzeichen einer strategischen Krise sucht. Während in der betriebswirtschaftlichen Literatur hierfür mathematisch-statistische Modelle und Algorithmen angeboten werden, reicht aus meiner Sicht eine kritische Wachsamkeit eines branchenkundigen Geschäftsführer aus, um die ersten Anzeichen einer strategischen Krise zu erkennen:
- Verschärfung des Wettbewerb;
- Veränderungen bei der Nachfrage, insbesondere nachlassende Anzahl der Kundenanfragen;
- zunehmende Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Vergabe von Unternehmenskrediten;
- Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter;
- auftretende Konflikte zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern untereinander oder Gesellschaftern untereinander;
- zunehmende Abhängigkeit von wenigen Großkunden;
- Konflikte mit existentiellen Lieferanten;
- Standortprobleme;
- zunehmende Reklamationen.
Sicherlich gibt es eine ganze Menge weiterer solcher Indikatoren einer strategischen Unternehmenskrise. Ein wirksames Mittel zum Erkennen solcher Anzeichen für die Entwicklung einer solches strategischen Unternehmenskrise sind z.B. turnusmäßige Versammlungen der Geschäftsführer oder regelmäßiger Gesellschafterversammlungen, in denen als zusätzlicher Tagesordnungspunkt die oben genannten Punkte und ggf. weitere Fragen geprüft werden.
2. Bilanzielle Krise
Auf die strategische Krise folgt in der Regel die bilanzielle Krise, wenn sich die oben genannte negative Unternehmensentwicklung in den Zahlen des Jahresabschluss der GmbH erkennen lässt. In dieser Phase einer Unternehmenskrise lässt sich die negative Unternehmensentwicklung bereits anhand objektiver Zahlen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung erkennen.
Auch hier lassen sich unterschiedliche Grade der bilanziellen Krise unterscheiden. Während die objektiven Daten einer negativen Unternehmensentwicklung in einer frühen Phase nur von Spezialisten erkannt werden, lassen sich die objektiven Anzeichen mit fortschreitender Intensivierung nicht mehr verheimlichen.
Hinweise auf eine bilanzielle Krise sind insbesondere folgende Daten:
- Umsatzrückgang;
- Ertragseinbußen;
- Verschlechterung der Rendite (Kapitalrendite, Umsatzrendite, Eigenkapitalrendite);
- Verschlechterung der Finanzierungskraft, insbesondere des Cash-Flow;
- Verschlechterung der Ertragskraft;
- Verschlechterung der Kapitalstruktur.
In diesem Stadium einer Unternehmenskrise sind meist auch schon Anzeichen im Tagesgeschäft der GmbH erkennbar (wenn man die Augen nicht verschließt):
- Forderungsausfälle;
- Schwierigkeit bei der Generierung neuer Aufträge;
- Verlust wichtiger Mitarbeiter;
- Zunahme der Gewährleistungskosten.
3. Kapitalkrise
Sofern der Geschäftsführer auch in diesem Stadium die Anzeichen der Unternehmenskrise noch nicht erkennt, führen alsbald entstehende Verluste zum Aufzehren des Kapital der GmbH. Wie schnell das geht, hängt natürlich von den aufgebauten Reserven ab. Angesichts der chronischen Unterfinanzierung der deutschen GmbH wird der Geschäftsführer mit dieser Situation jedoch sehr schnell konfrontiert. Sinkt das das Eigenkapital der GmbH jedoch unter den Betrag des eingetragenen Stammkapital, liegt eine sog. Unterbilanz vor.
In dieser Phase der Unternehmenskrise muss der Geschäftsführer dafür sorgen, dass keine (weiteren) Ausschüttungen mehr an die Gesellschafter erfolgen, unabhängig davon, ob diese offen oder verdeckt erfolgen. Nach § 30 Abs. 1 GmbH darf das zur Erhaltung des Stammkapital erforderlich Vermögen der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden.
Hierbei handelt es sich bereits um ein gesetzliches Krisenwarnsignal, das den Geschäftsführer zur erhöhten Wachsamkeit fordert. Sofern sich die GmbH bereits in dieser Phase der Unternehmenskrise befindet, ist meistens auch eine erhöhte Kreditwürdigkeitsprüfung seitens der Kreditinsitute zu beobachten, oftmals verbunden mit der Kündigung bestehender Kreditlinien, falls nicht zusätzliche Sicherheiten erbracht werden können.
Darlehen der Gesellschafter an die GmbH fungieren in dieser Phase der Unternehmenskrise als Eigenkapitalersatz, weil man davon ausgeht, dass ein verantwortlicher Gesellschafter der GmbH zu diesem Zeitpunkt Eigenkapital zuführt.
Sobald mehr als die Hälfte des Stammkapital aufgezehrt ist, muss der Geschäftsführer gem. § 49 Abs. 3 GmbHG zwingend eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Hierdurch sollen die Gesellschafter vor einer überraschenden Insolvenz der GmbH geschützt werden. Erschreckend ist jedoch, wie viele Geschäftsführer einer GmbH diese Pflicht nicht kennen. Sogar viele Steuerberater wissen nichts von dieser gesellschaftsrechtlichen Einberufungspflicht des Geschäftsführer, sobald mehr als die Hälfte des Stammkapital der GmbH aufgezehrt ist.
Wie wichtig diese Pflicht des Geschäftsführer ist, zeigt sich daran, dass der Verstoß zur persönlichen Haftung des Geschäftsführer führen kann und er gem. § 84 Abs. 1 GmbH auch unter Strafe gestellt ist.
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Achtung: Diese Pflicht ist nicht davon abhängig, dass der Geschäftsführer den Verlust des hälftigen Stammkapital der GmbH positiv kennt. Vielmehr wird vom Geschäftsführer der GmbH erwartet, dass er sich angesichts der vorangegangenen Phasen der Unternehmenskrise bewusst ist, dass die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft aufmerksam beobachten muss. Im Zweifel muss der Geschäftsführer eine sog. Zwischenbilanz erstellen, um sich von der Vermögenslage der GmbH zu überzeugen.
4. Liquiditätskrise
Anzeichen einer Liquiditätskrise sind folgende Merkmale:
- Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten bzw. Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele;
- permanente Ausschöpfung eines Dispositionskredit;
- Zahlungsrückstände bei Finanzamt und Sozialversicherung;
- Zwangsvollstreckungen
5. (Drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Die letzte Phase einer Unternehmenskrise vor Beginn eines Insolvenzverfahrens ist die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. die Überschuldung des Unternehmen. Wann dies gegeben ist, wird in den nachfolgenden Beitragen erläutert.
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