Am 01.01.2008 ist die Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft getreten. Ausdrücklich erklärtes Ziel war die spürbare steuerliche Entlastung der Kapitalgesellschaften. Deutliches Zeichen hierfür war die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatz von bisher 25% auf jetzt 15%. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer sollte die Steuerquote der Kapitalgesellschaften auf unter 30% sinken. Wurde dieses Ziel erreicht?
1. Bedeutung der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer
Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften ist durch die Unternehmensteuerreform 2008 zwar auf 15 % gesunken, gleichzeitig wurde jedoch die Gewerbesteuer den nicht abziehbaren Betriebsausgaben zugeordnet. Im Gegenzug hat man die Gewerbesteuermesszahl durch die Unternehmensteuerreform 2008 von 5 % auf 3,5 % abgesenkt. Die Gewerbesteuer gehört somit jetzt bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gem. § 4 Abs. 5b EStG 2008 zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Infolge der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer nimmt die Bedeutung der Gewerbesteuer im System der Ertragsteuern der Kapitalgesellschaft deutlich zu. Und dieser Effekt wird sich durch die Erweiterung der Hinzurechnungen nochmals verstärken.
In der folgenden Übersicht habe ich dargestellt, wie sich die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatz und die Zuordnung der Gewerbesteuer zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf die Steuerbelastung der GmbH auswirkt, jeweils unter Annahme eines Gewerbesteuerhebesatz von 300%, 400%, 420% und 490%:
| Gewerbesteuerhebesatz |
300% |
400% |
420% |
490% |
||||
| Gewinn der GmbH | 100,00 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | ||||
| Gewerbesteuer 3,5% | 10,50 | 14,00 | 14,70 | 17,15 | ||||
| Körperschaftsteuer 15,0% | 15,00 | 15,00 | 15,00 | 15,00 | ||||
| Solidaritätszuschlag 5,5% | 0,83 | 0,83 | 0,83 | 0,83 | ||||
|
|
|
|
|
|||||
| Steuerbelastung nach Unternehmensteuerreform 2008 | 26,33 | 29,83 | 30,53 | 32,98 | ||||
| Steuerbelastung vor Unternehmensteuerreform 2008 | 35,98 | 38,65 | 39,15 | 40,86 | ||||
|
|
|
|
|
|||||
| Differenz der Steuerbelastung vor und nach Unternehmensteuerreform 2008 |
9,65 |
8,82 |
8,62 |
7,88 |
Anhand der Übersicht sieht man deutlich, dass eine Steuerbelastung der GmbH unter 30% erst dann erreicht wird, wenn der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde unter 420% liegt. Da liegt man in allen größeren Städten weit darüber.
Fazit: Die Kapitalgesellschaften “auf dem Lande” mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen werden stärker entlastet als die Kapitalgesellschaften in der Stadt. Der Wettbewerb der Gemeinden um niedrige Gewerbesteuerhebesätze wird weiter zunehmen. Die Bedeutung der Gewerbesteuer im Verbund der Ertragsteuern wird in Zukunft noch wichtiger werden.
|
|
Tweet |

