Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist die Frage der Sozialversicherungspflicht bedeutsam. Die Beteiligung an einer GmbH allein reicht nicht aus, um von einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht auszugehen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach dem 31.12.2004 eine Beschäftigung bei der GmbH aufgenommen haben, muss ohnehin ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a Abs. 1 S. 2 SGV IV [...]

