September 21, 2010
In der GmbH & Co. KG übernimmt der Komplementär die Geschäftsführung der Gesellschaft, in der typischen GmbH & Co. KG also die Komplementär-GmbH. Diese handelt wiederrum selbst durch ihren Geschäftsführer, der somit unmittelbar die Geschäfte der GmbH und mittelbar die der KG führt. Der Geschäftsführer der GmbH kann zugleich Gesellschafter der GmbH und/oder der KG [...]
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Juli 29, 2010
Der Geschäftsführer einer GmbH ist Mitglied des Vertretungsorgans einer juristischen Person und wird daher gem. § 14 KSchG grundsätzlich nicht vom Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes erfasst. Dies gilt unabhängig davon, ob er Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist bis auf wenige Ausnahmen auf den Geschäftsführer einer GmbH nicht anwendbar.
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