Juli 29, 2010
Der Geschäftsführer einer GmbH ist Mitglied des Vertretungsorgans einer juristischen Person und wird daher gem. § 14 KSchG grundsätzlich nicht vom Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes erfasst. Dies gilt unabhängig davon, ob er Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist bis auf wenige Ausnahmen auf den Geschäftsführer einer GmbH nicht anwendbar.
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Juli 30, 2008
Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, wobei die wesentlichen Unterschiede im betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Bereich liegen. In der Praxis ist die Kombination einer Grundversorgung durch eine Leistungszusage der Gesellschaft mit einer Ergänzung durch eine Direktversicherung sehr häufig.
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