Mit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 wurde auch die Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter neu geregelt, wobei sich erneut ein vollständiger Systemwechsel ergab. Während die Gewinnausschüttung der GmbH an natürliche Personen bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert wurde, unterliegt diese ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer, sofern sich die Anteile der Gesellschafter in deren Privatvermögen befindet.

 

1. Systemwechsel: Abgeltungssteuer ab 01.01.2009

Mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 zum 01.01.2009 werden

  • Zinsen,
  • Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und
  • andere Kapitaleinnahmen

mittels einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Werbungskosten sind künftig nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abzugsfähig. Damit ist bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter erneut ein Systemwechsel verbunden, obwohl seit dem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren erst ein paar Jahre vergangen sind.

2. Vergleich alte und neue Rechtslage

Die Abgeltungssteuer wird bei den Empfängern einer Gewinnausschüttung gegenüber dem früheren Halbeinkünfteverfahren in jedem Fall zu einer höheren persönlichen Steuerbelastung führen. Unter dem früheren Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Hälfte der Gewinnausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, also maximal 22,5% von 100 (= 1/2 von max. 45%). Jetzt beträgt der maximale Steuersatz 25%, wobei dieser Satz auf die volle Summe der Gewinnausschüttung anzuwenden ist. Die Mehrbelastung infolge der Abgeltungsteuer nimmt sogar verhältnismäßig noch zu, wenn der persönliche Steuersatz geringer als 45% ist. In einem Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage müssen jedoch auch die Ertragsteuern der GmbH einbezogen werden, um einen vollständigen Vergleich durchzuführen.

Vergleich Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer

Zum Zwecke der Gegenüberstellung der beiden Besteuerungssysteme habe ich die nachfolgende Übersicht zum Vergleich der Besteuerung gem. Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer angefertigt:

Abgeltungsteuer
Halbeinkünfteverfahren
Einkommensteuersatz
45% 30%
Gewinn der GmbH vor Ertragsteuern
100,00
100,00
100,00
Ertragsteuern der GmbH ./. 29,83 ./. 38,65 ./. 38,65
Gewinnausschüttung brutto an Gesellschafter 70,17 61,35 61,35
Steuerpflichtiger Gewinn bei Gesellschafter
70,17
30,68
30,68
Abgeltungsteuer ./. 17,54 0,00 0,00
Einkommensteuer 0,00 ./. 13,80 ./. 9,20
Solidaritätszuschlag ./. 0,96 ./. 0,76 ./. 0,51



Gewinnausschüttung netto an Gesellschafter
51,67
46,79
51,64
Steuern auf Ebene des Gesellschafters 18,51 14,56 9,71
Ertragsteuern auf Ebene der GmbH 29,83 38,65 38,65



Steuerliche Gesamtbelastung GmbH und Gesellschafter
48,33
53,21
48,36



3. Fazit im Hinblick auf die Gewinnausschüttung

Anhand dieser Übersicht zum Vergleich der Besteuerung gem. Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer kann man folgendes Fazit ziehen:

a) Entlastung der Gesellschafter mit Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer

Gesellschafter mit einem bisherigen Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer in Höhe von 45% werden durch das System der Abgeltungsteuer entlastet.

b) Belastung der Gesellschafter mit Einkommensteuersatz unter 30%

Gesellschafter mit einem bisherigen persönlichen Einkommensteuersatz unter 30% werden dagegen durch das System der Abgeltungsteuer ungleich höher belastet als nach dem bisherigen System des Halbeinkünfteverfahrens.

c) Erhöhte steuerliche Gesamtbelastung bei Gesellschaftern mit Einkommensteuersatz unter 30%

Bei Gesellschaftern mit einem bisherigen persönlichen Einkommenssteuersatz unter 30% erhöht sich insgesamt sogar die steuerliche Gesamtbelastung von GmbH und Gesellschafter.

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