Infolge der Unternehmensteuerreform 2008 wird auch die Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter neu geregelt und es ergibt sich erneut ein vollständiger Systemwechsel. Die Gewinnausschüttung der GmbH an natürliche Personen wurde bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, wobei auch dieses Verfahren erst wenige Jahre alt ist. Ab 2009 unterliegt die Gewinnausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter der Abgeltungsteuer, sofern sich die Anteile der Gesellschafter in deren Privatvermögen befindet.
1. Systemwechsel: Abgeltungsteuer ab 2009
Ab 2009 werden
- Zinsen,
- Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und
- andere Kapitaleinnahmen
mittels einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Werbungskosten sind künftig nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abzugsfähig.
Erst vor wenigen Jahren gab es einen Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Auch dieses Mal handelt es sich erneut um einen vollständigen Systemwechsel mit weitreichenden Änderungen.
2. Vergleich alte und neue Rechtslage
Die Abgeltungsteuer wird bei den Empfängern einer Gewinnausschüttung in jedem Fall zu einer höheren persönlichen Steuerbelastung führen gegenüber dem früheren Halbeinkünfteverfahren. Unter dem früheren Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Hälfte der Gewinnausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, also maximal 22,5% von 100 (= 1/2 von max. 45%). Jetzt beträgt der maximale Steuersatz 25%, wobei dieser Satz auf die volle Summe der Gewinnausschüttung anzuwenden ist. Die Mehrbelastung infolge der Abgeltungsteuer nimmt sogar verhältnismäßig noch zu, wenn der persönliche Steuersatz geringer als 45% ist.
In einen Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage müssen jedoch auch die Ertragsteuern der GmbH einbezogen werden, um einen vollständigen Vergleich durchzuführen.
Dazu gibt es folgende Übersicht mit einem Vergleich der Besteuerung der Gewinnausschüttung der GmbH nach altem Halbeinkünfteverfahren und dem neuen Recht der Abgeltungsteuer:
| System Abgeltungsteuer |
System Halbeinkünfteverfahren |
|||||
| Einkommensteuersatz |
||||||
| 45% | 30% | |||||
| Gewinn der GmbH vor Ertragsteuern |
100,00 |
100,00 |
100,00 |
|||
| Ertragsteuern der GmbH | ./. 29,83 | ./. 38,65 | ./. 38,65 | |||
| Gewinnausschüttung brutto an Gesellschafter | 70,17 | 61,35 | 61,35 | |||
| Steuerpflichtiger Gewinn bei Gesellschafter |
70,17 |
30,68 |
30,68 |
|||
| Abgeltungsteuer | ./. 17,54 | 0,00 | 0,00 | |||
| Einkommensteuer | 0,00 | ./. 13,80 | ./. 9,20 | |||
| Solidaritätszuschlag | ./. 0,96 | ./. 0,76 | ./. 0,51 | |||
|
|
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||||
| Gewinnausschüttung netto an Gesellschafter |
51,67 |
46,79 |
51,64 |
|||
| Steuern auf Ebene des Gesellschafters | 18,51 | 14,56 | 9,71 | |||
| Ertragsteuern auf Ebene der GmbH | 29,83 | 38,65 | 38,65 | |||
|
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||||
| Steuerliche Gesamtbelastung GmbH und Gesellschafter |
48,33 |
53,21 |
48,36 |
|||
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3. Fazit im Hinblick auf die Gewinnausschüttung
Anhand dieser Übersicht kann man folgende Schlüsse ziehen:
- Gesellschafter mit einem bisherigen Höchstsatz bei der Einkommensteuer von 45% werden durch das System der Abgeltungsteuer entlastet.
- Gesellschafter mit einem bisherigen persönlichen Einkommensteuersatz unter 30% werden dagegen durch das System der Abgeltungsteuer ungleich höher belastet.
- Bei Gesellschaftern einer GmbH mit bisherigem persönlichen Einkommenssteuersatz unter 30% erhöht sich insgesamt sogar die steuerliche Gesamtbelastung von GmbH und Gesellschafter.
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