Im 1. Teil der Artikelreihe zum Geschäftsführergehalt habe ich mich mit der Steuerlichen Behandlung des Geschäftsführergehalts befasst, während es im 2. Teil um das Grundgehalt im Rahmen der Gesamtausstattung des Geschäftsführers ging. Dies ist nun der 3. Teil der Artikelreihe zum Geschäftsführergehalt, in dem es um die variable und gewinnabhängige Tantieme des Geschäftsführers mit entsprechendem Muster im Rahmen eines Geschäftsführervertrags geht.
Regelmäßig enthält das Geschäftsführergehalt des Geschäftsführers einer GmbH zusätzlich zu seinem Grundgehalt auch eine erfolgsabhängige Tantieme, die prozentual auf Grundlage einer vorher vertraglich definierten Bemessungsgrundlage berechnet wird. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine Gewinntantieme, die prozentual auf Grundlage des Gewinns der GmbH oder Unternehmergesellschaft ermittelt wird.
Soll der Geschäftsführer zusätzlich zu seinem Grundgehalt eine Gewinnbeteiligung in Form einer Tantieme erhalten, muss die Tantiemevereinbarung eindeutig und klar geregelt werden, insbesondere die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe der Tantieme. Anderenfalls drohen zum einen vermeidbare Streitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern der GmbH, zum anderen ist insbesondere beim Gesellschafter-Geschäftsführer eine eindeutige und klare Regelung unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Tantieme als abziehbare Betriebsausgaben steuerlich anerkannt wird.
In der Praxis hat sich eine Tantiemevereinbarung im Geschäftsführervertrag (Muster Geschäftsführervertrag) nach folgendem Muster bewährt:
Tantieme
1. Neben dem Jahresgrundgehalt erhält der Geschäftsführer zusätzlich eine Tantieme in Höhe von … % des handelsrechtlichen Jahresüberschuß.
2. Die Tantieme wird bei Ermittlung des Jahresüberschusses nicht gewinnmindernd berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Tantiemen anderer Geschäftsführer oder auch Gewinnanteile etwaiger stiller Gesellschafter.
3. Der Jahresüberschuss ist vor Abzug von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie vor Verrechnung mit Verlustvorträgen zu ermitteln.
4. Gewinnabhängige Rückstellungen sowie steuerliche Sonderabschreibungen und andere Vergünstigungen, die den Gewinn unmittelbar beeinflussen, mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Die spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen oder anderen Bilanzpositionen, deren Bildung keinen Einfluss auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage hatte, bleibt ebenfalls für die Berechnung der Tantieme außer Betracht. Gleiches gilt für Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand.
5. Die Tantieme beträgt maximal … % des Bruttojahresgrundgehalts des Geschäftsführers in dem Geschäftsjahr, auf welches sich die Tantieme bezieht.
6. Die Tantieme wird binnen zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig. Nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses sind nicht zu berücksichtigen.
7. Endet der Dienstvertrag vor dem Ende des Geschäftsjahres, so vermindert sich die für dieses Geschäftsjahr anfallende Tantieme zeitanteilig. Wird das Anstellungsverhältnis mit dem Geschäftsführer durch die Gesellschaft aus einem von dem Geschäftsführer zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt, so entfällt die Tantieme für das Geschäftsjahr, in welchem die Kündigung erfolgt ist.“
Je nach Branche und Größe der Gesellschaft ist auch die Vereinbarung einer Mindest-Tantieme oder Garantie-Tantieme in einer bestimmten Mindesthöhe häufig, die von dem tatsächlich erreichten Gewinn der GmbH oder Unternehmergesellschaft zunächst unabhängig ist. In diesen Fällen muss jedoch unbedingt ein fachkundiger Rechtsanwalt im Steuerrecht oder Steuerberater hinzugezogen werden, da die steuerliche Anerkennung solcher Tantiemen nur in besonderen Einzelfällen gewährt ist.
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