Die Vergütung der GmbH-Geschäftsführer setzt sich sinnvollerweise aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen zusammen, wobei das Grundgehalt die Basis bildet. Erhöht man allerdings nur das Grundgehalt, bleibt von der Gehaltserhöhung nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig nur sehr wenig übrig. Daher lohnt es sich, bei der nächsten Verhandlung über eine Gehaltserhöhung die folgenden steuerfreien Zusatzleistungen anzusprechen.

Inhalt:

  1. Steuerfreie Zusatzleistungen zum Gehalt
  2. Firmenwagen mit Erlaubnis zur privaten Nutzung
  3. Computer, Fax, Internet und Telefon
  4. Unentgeltlicher oder verbilligter Parkplatz
  5. Essensmarken und Restaurantschecks
  6. Zuschüsse für Kinderbetreuung und Kindergarten

1. Steuerfreie Zusatzleistungen zum Gehalt

In § 3 EStG gibt es eine Menge Möglichkeiten für einen Arbeitgeber, dem Mitarbeiter und insbesondere dem Geschäftsführer eine Gehaltserhöhung in Form von sogenannten Zusatzleistungen zum Gehalt zu gewähren. Viele davon sind steuerfrei oder können vom Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden (Lohnsteuerpauschalierung).

In den meisten Fällen folgt das Sozialversicherungsrecht dem Steuerrecht, so dass die Zusatzleistungen auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. In beiden Fällen kommt die Gehaltserhöhung zu 100% dem Geschäftsführer zugute, ohne dass er davon Abzüge für Lohnsteuer oder Sozialversicherung in Kauf nehmen muss.

Im Rahmen einer solchen Verhandlung kann man eine sog. Win-Win Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erreichen, so dass die GmbH und der Geschäftsführer davon profitieren. Nicht jedes Extra ist für jeden Geschäftsführer geeignet, aber das eine oder andere Bonbon wird sicherlich dabei sein und die Liste lässt sich ohne weiteres noch verlängern.

2. Firmenwagen mit Erlaubnis zur privaten Nutzung

Die GmbH überlässt dem Geschäftsführer einen Firmenwagen auch zur privaten Benutzung. Der Geschäftsführer muss zwar den geldwerten Vorteil der Privatnutzung versteuern, dennoch ist die Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung für sehr viele Geschäftsführer ein sehr interessanter und willkommener Gehaltsbestandteil. Die Ermittlung des geldwerten Vorteils kann auf Basis der Pauschalmethode oder der Fahrtenbuchmethode erfolgen. Bei der Pauschalmethode wird 1% des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zugrunde gelegt. Bei der Fahrtenbuchmethode ist darauf zu achten, dass vom Finanzamt hohe Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden.

3. Computer, Fax, Internet und Telefon

Die leihweise Überlassung eines Computers, Fax oder Telefons zuhause einschließlich Zubehör und Software ist gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Auch die laufenden Kosten für Internet und Telefon kann die GmbH für den Geschäftsführer steuerfrei und sozialversicherungsfrei übernehmen (R 3.45 LStR).

Alternativ kann die GmbH dem Geschäftsführer auch einen Zuschuss zu den Kosten für einen Internetanschluss gewähren. Die GmbH kann den Zuschuss vereinfacht mit 25% pauschal versteuern, wenn der Zuschuss unter 50 Euro monatlich bleibt. Der Geschäftsführer kann die Kosten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung dennoch als Werbungskosten geltend machen (R 40.2 Abs. 5 LStR).

4. Unentgeltlicher oder verbilligter Parkplatz

Ein Parkplatz in der Innenstadt, insbesondere in München, kann sehr teuer sein. Hier können schnell vierstellige Summen im Jahr zustande kommen. Beim Geschäftsführer sind die Kosten für einen Parkplatz bereits durch die Entfernungspauschale abgegolten. Daher ist es gerade für Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Innenstadt lohnenswert, wenn die GmbH dem Geschäftsführer einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Diese Leistung ist für den Geschäftsführer steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Das gilt sogar, wenn die GmbH einen Parkplatz anmietet und dem Geschäftsführer unentgeltlich zur Verfügung stellt.

5. Essensmarken und Restaurantschecks

Auch Geschäftsführer einer GmbH müssen jeden Tag essen. Um etwas Abwechslung bei der täglichen Verköstigung zu genießen, bieten sich Restaurantschecks an, die der Geschäftsführer in den meisten Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Feinkostläden einlösen kann.

Die steuerliche Begünstigung der Essensmarken und Restaurantschecks ist nicht ganz einfach zu durchschauen, aber durchaus lohnenswert für beide Seiten. Ist der Wert eines Restaurantschecks nicht höher als 3,10 Euro über dem amtlichen Sachbezugswert für ein Mittagessen, bleibt der Zuschuss der GmbH steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

In 2009 konnte der Restaurantscheck also einen Wert bis zu 5,83 Euro haben. Der Geschäftsführer versteuert nur den amtlichen Sachbezugswert des Mittagessen, in 2009 also 2,73 Euro. Die Differenz ist für den Geschäftsführer steuerfrei und sozialversicherungsfrei (R 8.1 Abs. 7 Nr. LStR 2008). In 2009 macht das im Monat 46,50 Euro aus, die der Geschäftsführer steuerfrei und sozialversicherungsfrei erhält.

6. Zuschüsse für Kinderbetreuung und Kindergarten

Nicht jede GmbH kann sich eine eigene Kinderbetreuung oder einen betriebseigenen Kindergarten leisten. Es ist jedoch eine finanziell lohnenswerte Sache für einen Geschäftsführer, wenn die GmbH die Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) in einem Kindergarten oder vergleichbaren Einrichtungen übernimmt. Diese Leistungen sind für den Geschäftsführer steuerfrei und sozialversicherungsfrei gem. § 3 Nr. 33 EStG.

Das war der 1. Teil der Anregungen für die nächste Verhandlung über eine Gehaltserhöhung. Die Liste der Extras ist noch deutlich länger und wird in den nächsten Tagen fortgesetzt.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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