August 19, 2011
Das Recht der Gesellschafter einer GmbH auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ist eines der zentralen Rechte der Gesellschafter und sämtliche einschränkenden Maßnahmen in diesem Bereich sind sehr mit Vorsicht zu genießen, da ihnen oftmals die Nichtigkeit als Rechtsfolge droht.
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Mai 4, 2011
In der Regel wird eine Gesellschafterversammlung der GmbH (oder UG) gem. § § 49 Abs. 2 GmbHG durch einen Geschäftsführer einberufen, wenn dies im Interesse der GmbH erforderlich erscheint. Neben dem Geschäftsführer ist gem. § 52 GmbHG i.V.m. § 111 Abs. 3 AktG analog auch ein Aufsichtsrat zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt und sogar dazu verpflichtet, [...]
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