Seit 01.01.2005 ist für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchzuführen. Das Statusfeststellungsverfahren wird auf Antrag der zuständigen Krankenkasse eingeleitet, nachdem die GmbH oder der beauftragte Steuerberater den Beginn der Beschäftigung angemeldet bzw. angezeigt hat. Die Statusprüfung der Deutschen Rentenversicherung Berlin erfolgt nach der Regelung in § 7a SGB IV.

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren beim Gesellschafter-Geschäftsführer

In vielen Fällen erfolgt das Statusfeststellungsverfahren bezüglich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auf Initiative der letzten gesetzlichen Krankenkasse, bei der diese anzumelden sind. Die Anmeldung ist mit einem gesonderten Kennzeichnen “geschäftsführender Gesellschafter” zu versehen (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d und e SGB IV). Es ist daher sehr zu empfehlen, sich mit den entsprechenden Fragen und Rechtsfolgen eines solchen Statusfeststellungsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung im Vorfeld zu beschäftigen.

Bindungswirkung des Statusfeststellungsbescheids

Der Statusfeststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für alle Sozialversicherungsträger bindend. Auch die Bundesagentur für Arbeit ist gem. § 336 SGB III an den Inhalt des Statusfeststellungsbescheids gebunden. Dies gilt jedoch nur für Statusfeststellungsbescheide im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, die nach dem 31.12.2004 erfolgten.

Antrag auf Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens

Daneben ist auch der Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. die GmbH jederzeit berechtigt, die Durchführung eines solchen Statusfeststellungsverfahrens zu beantragen. Aus Beweisgründen ist für den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung die Schriftform vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist gem. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ein bestimmter Antrag in Verbindung mit einem ausgefüllten Fragebogen. Die Verwendung des Antrags und des ausgefüllten Fragebogens ist vor allem beim Gesellschafter-Geschäftsführer mit weniger als 50% Anteil am Stammkapital der GmbH notwendig und geboten. Anhand der Angaben in dem Fragebogen ermittelt die Deutsche Rentenversicherung das Gesamtbild der Tätigkeit und stellt abschließend fest, ob der geschäftsführende Gesellschafter mit einem selbständigen Unternehmer zu vergleichen ist. Der Fragebogen bzw. der Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist unter dem Link als Formular-Download erhältlich.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

formblitz-muster-vorlagen-pakete