Im Folgenden möchte ich Sie kurz über den aktuellen Stand des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) informieren.Am 23.05.2008 wurde der Regierungsentwurf des BilMoG veröffentlicht. Im März 2009 soll der Regierungsentwurf im Rechtsausschuss abschließend diskutiert sowie die 2. und 3. Lesung im Bundestag abgeschlossen sein. Geplant ist die erstmalige Anwendung für Geschäfsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2009.

Folgende wesentliche Änderungen sollen mit dem BilMoG beschlossen werden:

  • Abschaffung der handelsrechtlichen Buchführungspflicht für Einzelkaufleute,
  • Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen um 20 %,
  • Abzinsung der Rückstellungen und Einberechnung von Preis- und Kostensteigerungen
  • Anpassung der umgekehrten Maßgeblichkeit gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG,
  • Abschaffung vieler handelsrechtlichen Wahlrechte.

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