Seit dem 01.01.2007 sind die GmbHs zur Offenlegung ihrer Bilanz und des Anhangs verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG). Lesen Sie im folgenden Überblick, wer was wie veröffentlichen muss und wie Verstösse geahndet werden....
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Offenlegungspflicht gem. EHUG