Stichwörter: : "Statusfeststellungsverfahren"

Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. In dieser Konstellation unterliegt der Geschäftsführer nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Rechtsmacht kann sich auch aus einer mittelbaren Beteiligung an...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Dies gilt auch dann, wenn er die Geschäfte einer GmbH führt, die Komplementärin einer GmbH & Co KG ist....

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am in Sozialversicherungsrecht

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist abhängig beschäftigt und unterliegt damit der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn er als Minderheitsgesellschafter keine umfassende Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung besitzt. Auch eine notariell beurkundete Poolvereinbarung mit einem oder anderen Gesellschaftern ändert nach aktueller Entscheidung des Bundessozialgerichts nichts an diesem Grundsatz....

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am in Sozialversicherungsrecht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat einen Vertrauensschutz in beanstandungsfreie Betriebsprüfungen in der Vergangenheit abgelehnt. Dies ging bereits aus dem Terminbericht über die Sitzung des 12. Senats des BSG vom 19.09.2019 in Angelegenheiten des Versicherungs- und Beitragsrechts hervor. Nunmehr liegt das Urteil des 12. Senats des BSG vom 19.09.2019 in vollständiger Fassung mit Begründung vor (Az. B...

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am in Sozialversicherungsrecht

Seitdem die Deutsche Rentenversicherung anlässlich einer Betriebsprüfung schwerpunktmäßig auch den sozialversicherungsrechtlichen Status beschäftigter Geschäftsführer in der GmbH überprüft, häufen sich bei mir die Fälle, in denen es auch um die Haftung der Steuerberater für nachträgliche Beitragsnachforderungen geht. Im Raum stehen häufig vier- bis fünfstellige Beträge, die sich aus der nachträglichen Feststellung einer Sozialversicherungspflicht der beschäftigten...

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am in Geschäftsführer

In der Streitsache “Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH” untermauert das Sozialgericht Stuttgart mit einer aktuellen Entscheidung die Tendenz, dass es bei der Abgrenzung der versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung von der versicherungsfreien selbständigen Tätigkeit in erster Linie um die Rechtsmacht geht, Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen oder zumindest zu verhindern. In den Worten des SG Stuttgart heißt...

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Neben der Sozialversicherungspflicht der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gehört die Prüfung der Scheinselbständigkeit freier Mitarbeiter oder Subunternehmer regelmäßig zu den Schwerpunkten im Rahmen einer Betriebsprüfung. Bei entsprechendem Anlass sind diese beiden Themen leider häufig ein gefundenes Fressen für die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung....

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