Stichwörter: : "Sozialversicherungspflicht"

Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. In dieser Konstellation unterliegt der Geschäftsführer nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Rechtsmacht kann sich auch aus einer mittelbaren Beteiligung an...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Dies gilt auch dann, wenn er die Geschäfte einer GmbH führt, die Komplementärin einer GmbH & Co KG ist....

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am in Sozialversicherungsrecht

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist abhängig beschäftigt und unterliegt damit der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn er als Minderheitsgesellschafter keine umfassende Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung besitzt. Auch eine notariell beurkundete Poolvereinbarung mit einem oder anderen Gesellschaftern ändert nach aktueller Entscheidung des Bundessozialgerichts nichts an diesem Grundsatz....

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Das Bundessozialgericht (BSG) entscheidet am 12.05.2020 in unterschiedlichen Konstellationen über die Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH unter Berücksichtigung eines Treuhandverhältnis. Die Deutsche Rentenversicherung vertritt die Auffassung, dass ein Treuhandvertrag im Rahmen der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht keine Rolle spielt. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte ist in dieser Frage dagegen (noch) uneinheitlich....

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am in Sozialversicherungsrecht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat einen Vertrauensschutz in beanstandungsfreie Betriebsprüfungen in der Vergangenheit abgelehnt. Dies ging bereits aus dem Terminbericht über die Sitzung des 12. Senats des BSG vom 19.09.2019 in Angelegenheiten des Versicherungs- und Beitragsrechts hervor. Nunmehr liegt das Urteil des 12. Senats des BSG vom 19.09.2019 in vollständiger Fassung mit Begründung vor (Az. B...

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am in Sozialversicherungsrecht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat einen Vertrauensschutz aus abgeschlossenen, beanstandungsfreien Betriebsprüfungen in der Vergangenheit abgelehnt. Dies geht aus einem Terminbericht über die Sitzung des 12. Senats des BSG vom 19.09.2019 in Angelegenheiten des Versicherungs- und Beitragsrechts hervor. Mehrere GmbHs hatten gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung geklagt, die sich aus der nachträglichen Feststellung der Sozialversicherungspflicht beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer...

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