Stichwörter: : "Sozialversicherungspflicht"

Die Sozialversicherungspflicht angestellter Gesellschafter in der GmbH (mitarbeitende Gesellschafter) beurteilt sich nach ihrer Rechtsmacht, die Gebundenheit an Weisungen der Geschäftsführer aufzuheben. Ganz aktuell, aber etwas am Rande hat das Bundessozialgericht (BSG) die Kriterien zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht einer angestellten Gesellschafterin einer GmbH bestätigt und verfeinert....

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Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat heute die Entscheidungen hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter als Treuhänder öffentlich bekannt gemacht. Als kurzes Fazit lässt sich festhalten: Gesellschafter einer GmbH ist nur derjenige, der in der Gesellschafterliste aufgeführt ist. Nur diesem stehen die Rechte eines Gesellschafters zu. Ein schuldrechtlicher Treuhandvertrag ändert daran nichts....

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am in Sozialversicherungsrecht

Nunmehr hat das Bundessozialgericht auch die Frage der Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter in ihrer Stellung als Treuhänder für Dritte entschieden. Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht geschäfsführender Gesellschafter beurteilt sich allein nach dem Umfang der Kapitalbeteiligung und dem Ausmaß des sich daraus ergebenden Einflußnahme auf die Gesellschaft....

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Ein interessantes Urteil des BGH zur Haftung der Steuerberater wegen falscher Beurteilung der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH könnte betroffenen Gesellschaften Mut machen, ihren Schaden wegen Beitragsnachforderungen im Wege einer Schadenersatzklage geltend zu machen. Auch die Lektüre des vorangegangenen Urteils des OLG Dresden vom 09.05.2018 offenbart wichtige Grundsätze zu den Pflichten der Steuerberater hinsichtlich der...

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Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers unterliegt der Sozialversicherungspflicht, wenn dieser aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital der GmbH oder mangels anderer gesellschaftsvertraglicher Sonderrechte keinen maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierbei kommt es nicht darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage die Vergütung des Geschäftsführers erfolgt oder wie diese bezeichnet wird. Es kommt auch nicht...

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Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Einheits-GmbH & Co. KG ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital der GmbH oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss er über eine hinreichende Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft verfügen, die ihm einen maßgeblichen Einfluss auf...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich auch dann selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss der Geschäftsführer aufgrund einer hinreichenden Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft in der Lage sein, maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse...

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