Stichwörter: : "Pflichten"

am in Geschäftsführer

Über die Pflicht zur kaufmännischen und technischen Geschäftsleitung hinaus ergeben sich für Geschäftsführer besondere Pflichten aus dem Handelsrecht und Steuerrecht. Eine Verletzung dieser Pflichten kann für Geschäftsführer äußerst unangenehme Folgen haben, da in diesen Fällen immer eine persönliche Haftung der Geschäftsführer im Raum steht....

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am in Geschäftsführer

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört unabhängig von der Rechtsform, Größe oder Branche zur unverzichtbaren Grundausstattung eines Unternehmens. Manche Existenzgründer und unerfahrene Geschäftsführer einer GmbH bzw. UG haftungsbeschränkt sind zwar der Auffassung, dass sie angesichts der Haftungsbeschränkung keine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum, da bei fahrlässiger Verursachung von Personen- oder Sachschäden schnell existenzbedrohende Schadenssummen entstehen...

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am in Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH bestimmen sich nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag. Zu unterscheiden ist zwischen den individuellen Rechten und Pflichten der einzelnen Gesellschafter und den kollektiven Rechten und Pflichten der Gesellschafterversammlung. Während die meisten Gesellschafterrechte kollektive Rechte der Gesellschafterversammlung sind, gibt es auch individuelle Rechte und Pflichten, die den einzelnen...

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am in Geschäftsführer

Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH oder Mini-GmbH (UG haftungsbeschränkt) ergeben sich zunächst aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag, aber auch zu einem großen Teil aus gesetzlichen Regelungen des Steuerrechts und Sozialversicherungsrechts. In jedem Fall obliegt dem Geschäftsführer neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft die kaufmännische und technische Geschäftsleitung. Befindet sich eine GmbH in...

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