Die Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung einer GmbH ergeben sich in erster Linie aus dem GmbH-Gesetz, aber auch aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist vor allem für die grundlegenden Entscheidungen der Gesellschaft zuständig, wobei sich das Gewicht der Stimmen der einzelnen Gesellschafter üblicherweise nach den Anteilen am Stammkapital richtet. Wer das meiste Kapital eingebracht hat,...
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Organe"
Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH oder Mini-GmbH (UG haftungsbeschränkt) ergeben sich zunächst aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag, aber auch zu einem großen Teil aus gesetzlichen Regelungen des Steuerrechts und Sozialversicherungsrechts. In jedem Fall obliegt dem Geschäftsführer neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft die kaufmännische und technische Geschäftsleitung. Befindet sich eine GmbH in...
[ Weiterlesen ]Anlass für den nachfolgenden Vergleich der GmbH und UG haftungsbeschränkt mit der Limited war meine Neugier, ob nach der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland noch Interesse und Bedarf an der Limited besteht....
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Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung