Die originären Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung einer GmbH ergeben sich in erster Linie aus dem GmbH-Gesetz, aber auch aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist vor allem für die grundlegenden Entscheidungen der Gesellschaft zuständig, wobei sich das Gewicht der Stimmen der einzelnen Gesellschafter üblicherweise nach den Anteilen am Stammkapital richtet. Wer das meiste Kapital eingebracht...
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Organe"
Die Aufgben und Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH oder Mini-GmbH (UG haftungsbeschränkt) betreffen neben der Vertretung der Gesellschaft das gesamte Spektrum der kaufmännischen und technischen Geschäftsleitung. Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer lassen sich daher nur allgemein umschreiben....
[ Weiterlesen ]Anlaß für den nachfolgenden Artikel war meine Neugier, ob nach einem Jahr Bestehen der UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland noch Interesse und Bedarf an der Limited besteht und wie der Vergleich zwischen GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Limited ausfällt....
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Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung