Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 02.12.2008 ausführlich mit dem Strafmaß bei Steuerhinterziehung befasst und hierzu generelle Ausführungen gemacht. Bei der Bestimmung des Strafmaß bei Steuerhinterziehung kann nunmehr davon ausgegangen werden, dass es ab einer hinterzogenen Summe von mehr als 1. Mio. Euro Freiheitsstrafe ohne Bewährung gibt....

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