Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis 31.12.2020 verlängert, allerdings nur für die Fälle der Überschuldung. Geschäftsführer zahlungsunfähiger Gesellschaften sind ab 01.10.2020 wieder zum Insolvenzantrag verpflichtet, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig beseitigt werden kann. Die bis 30.09.2020 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht konnte die befürchtete Pleitewelle infolge der Coronakrise vorerst abwenden. Nun steigt der Sanierungsdruck auf die...
[ Weiterlesen ]Stichwörter: : "Insolvenzantrag"
Die Aufgben und Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH oder Mini-GmbH (UG haftungsbeschränkt) betreffen neben der Vertretung der Gesellschaft das gesamte Spektrum der kaufmännischen und technischen Geschäftsleitung. Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer lassen sich daher nur allgemein umschreiben....
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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 verlängert