Stichwörter: : "GmbH & Co. KG"

Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich auch dann selbständig tätig, wenn er aufgrund einer mittelbaren Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Hierfür muss der Geschäftsführer aufgrund einer hinreichenden Kapitalbeteiligung an der Muttergesellschaft in der Lage sein, maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse...

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Auch ein Kommanditist ist als Geschäftsführer einer GmbH & Co KG nur dann selbständig tätig, wenn er über die Rechtsmacht verfügt, Weisungen an sich als Geschäftsführer zu verhindern. Diese Rechtsmacht kann sich sowohl aus seiner Stellung als Kommanditist bei der GmbH & Co KG als auch aus der beherrschenden Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft ergeben, die...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. In dieser Konstellation unterliegt der Geschäftsführer nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Rechtsmacht kann sich auch aus einer mittelbaren Beteiligung an...

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Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich selbständig tätig, wenn er aufgrund seiner Beteiligung am Stammkapital oder einer ihm eingeräumten umfassenden Sperrminorität maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben kann. Dies gilt auch dann, wenn er die Geschäfte einer GmbH führt, die Komplementärin einer GmbH & Co KG ist....

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am in GmbH & Co. KG

In diesem 4. Teil der Artikelreihe zur GmbH & Co. KG geht es um die Auflösung mit anschließender Liquidation und Insolvenz der beteiligten Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Grundlage einer Auflösung und anschließenden Liquidation ist ein Auflösungsbeschluss der Gesellschafter. Im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen....

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am in GmbH & Co. KG

Die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist nach aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2011 für Rechtsanwaltsgesellschaften nicht geeignet. Die Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform einer KG setzt voraus, daß der Unternehmenszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Das ist gem. § 1 Abs. 2 HGB dann der Fall, wenn...

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