Stichwörter: : "Arbeitszimmer"

am in Steuerrecht

Seit 01.01.2007 kann man die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur noch dann in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG 2007 normiert. Bis 31.12.2006 konnte man die...

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