Die neue Rechtslage für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gilt gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG 2007 nur für das “häusliche Arbeitszimmer”. Alle anderen Räumlichkeiten sind von der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 EStG nicht betroffen. Es wird jedoch gesetzlich nicht definiert, was...
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Seit 01.01.2007 kann man die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur noch dann in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG 2007 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG 2007 normiert. Bis 31.12.2006 konnte man die...
[ Weiterlesen ]Seit 01.01.2007 gelten neue Regelungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Aufwerndungen für ein häusliches Arbeitzimmer. Betroffen sind vor allem Lehrer, Professoren, Richter, Musiker, Handelsvertreter und Personen mit einer selbständigen Nebentätigkeit....
[ Weiterlesen ]Mit Wirkung ab 01.01.2007 sind neue Regeln zu beachten, um die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer deutlich verschärft....
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Unbegrenzte Abzugsfähigkeit, sofern kein “häusliches Arbeitszimmer”