Die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist nach aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2011 für Rechtsanwaltsgesellschaften nicht geeignet. Die Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform einer KG setzt voraus, daß der Unternehmenszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Das ist gem. § 1 Abs. 2 HGB dann der Fall, wenn...

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