Die GmbH gehört zur Klasse der Kapitalgesellschaften, die stets mit zwei Personengruppen besetzt ist: Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer. Die GmbH selbst ist eine juristische Person und somit rechtsfähig. Der Bestand und die Zusammensetzung der Gesellschafter kann sich ohne weiteres ändern, ohne dass dies einen Einfluss auf die GmbH hat. Sie muss jedoch zu jedem Zeitpunkt einen Geschäftsführer haben, der die Gesellschaft nach außen vertritt und die Geschäfte führt. Diese Position können nur natürliche Personen übernehmen. Es folgt ein Überblick, welche Rechte und Pflichten für diese beiden Gruppen in einer GmbH gelten.

Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH

Bei der Gründung einer GmbH gibt es eine oder mehrere Personen bzw. Gesellschaften, die sich in einem Gesellschaftsvertrag auf die gemeinsame Verfolgung eines bestimmten Zwecks einigen und das Stammkapital auf ein Geschäftskonto der GmbH einzuzahlen (Bargründung). Man spricht von den Gründungsgesellschaftern. Für die Gründung einer GmbH reicht bereits eine Person aus. Häufig hat eine GmbH jedoch zwei oder mehr Gesellschafter.

Die Gesellschafter versammeln sich nach der GmbH-Gründung mindestens einmal jährlich, um gemeinsam über die wesentlichen Entscheidungen per Gesellschafterbeschluss abzustimmen. Man spricht von der Gesellschafterversammlung. Die Stimmrechte der einzelnen Gesellschafter orientieren sich in der Regel an den Anteilen am Stammkapital der GmbH.

Daneben haben die Gesellschafter weitere individuelle Rechte und Pflichten, wobei sich die Rechte in Vermögens- und Informationsrechte unterscheiden lassen.

Rechte und Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH

Jede GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Dies kann einer der Gesellschafter oder eine externe Person mit besonderer Fachkunde sein. Im Falle des Todes des einzigen Geschäftsführers ist ggf. ein Notgeschäftsführer zu bestellen. Natürlich ist es möglich, mehr als einen Geschäftsführer zu bestellen. Für seine Dienste für die GmbH erhält der Geschäftsführer eine Vergütung, die sich in der Regel aus mehreren Gehaltsbestandteilen zusammensetzt.

Die Aufgaben und Pflichten eines Geschäftsführers in der GmbH sind vielfältig und umfassend. So ist der Geschäftsführer für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verantwortlich, insbesondere auch aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Weiterhin sind die Geschäftsführer einer GmbH dafür zuständig, die Gesellschafter zu den wiederkehrenden Gesellschafterversammlungen einzuladen und diese zu organisieren.

Handeln die Geschäftsführer entgegen den Interessen der GmbH, kann eine Straftat vorliegen. So kann dies den Tatbestand der Untreue zulasten der GmbH erfüllen. Behörden ermitteln häufiger als angenommen in diese Richtung. Ein Fall der Untreue kann beispielsweise schon vorliegen, wenn Geschäftsführer die Spesenabrechnungen aus Geschäftsreisen regelmäßig zu hoch ansetzen oder auf Kosten der GmbH unangemessene Reisen durchführen.

Das Geschäftskonto der GmbH

Das Geschäftskonto der GmbH hat wichtige Funktionen für die GmbH.

Unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages gehört es zu den ersten Aufgaben des Geschäftsführers, für die GmbH ein Geschäftskonto zu eröffnen. Inzwischen gibt es schon zahlreiche Online-Banken, die sich auch den Unternehmen gegenüber geöffnet haben und die Kontoeröffnung komplett online ermöglichen. Qonto bietet Online-Geschäftskonten, die besonders für Unternehmen ohne regelmäßigen Zahlungsverkehr in bar geeignet sind. So besteht die Möglichkeit, für mehrere Geschäftsführer oder Mitarbeiter einzelne Firmenkreditkarten auszustellen.

Im Falle der Bargründung zahlen die Gesellschafter dann hier ihre Einlagen auf das Stammkapital der Gesellschaft ein. Ferner dient das Geschäftskonto zur Abgrenzung der Vermögenssphären zwischen Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist zwar verfügungsberechtigt über das Geschäftskonto, aber es handelt sich um Guthaben der GmbH, deren Interessen er zu wahren hat.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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