Für ausländische Unternehmen ist und bleibt Deutschland ein wichtiger Markt. Immer mehr Anfragen aus dem Ausland kommen mit dem Wunsch zu mir, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, um die eigenen Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar im Inland zu vertreiben.

Ausländische Unternehmen in Deutschland

Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland haben in der Vergangenheit mehr als 3 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Das sind nach einer Studie von Germany Trade & Invest rund 10% aller in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daran wird deutlich, dass auch in Deutschland ein Interesse daran besteht, dass diese Investitionen aus Ausland nicht nachlassen und entsprechend gefördert werden. Es ist für ein ausländisches Unternehmen jedoch alles andere als einfach, in Deutschland zu investieren und ein Unternehmen zu gründen, insbesondere für solche ausländische Unternehmen, die sich außerhalb der Europäischen Union befindet, also z.B. Unternehmen aus den USA, Japan oder China. Nach Angaben des Online-Portals NRW.INVEST gibt es z.B. allein in Nordrhein-Westfalen aktuell 1.385 Unternehmen aus den USA, darunter 3M, Amazon, FedEx, Ford, Johnson Controls, Medline, QVC oder UPS. Beispiele für die 800 Unternehmen aus China sind Huawei, Minmetals, Sany, WISCO, XCMG oder ZTE.

Möglichkeiten für ausländische Unternehmen in Deutschland

Für ausländische Unternehmen bestehen im Großen und Ganzen vier unterschiedliche Möglichkeiten, in Deutschland eigene Produkte oder Dienstleistungen anzubieten und somit auf dem interessantesten Markt in Europa Fuß zu fassen:

  • Vertrieb über selbständige Handelsvertreter,
  • Errichtung einer unselbständigen Betriebsstätte,
  • Errichtung einer selbständigen Betriebsstätte oder Niederlassung,
  • Gründung einer Tochter-GmbH.

Der Vertrieb eigener Produkte oder Dienstleistungen über selbständige Handelsvertreter in Deutschland ist sicherlich der günstigste Weg und vor allem für Start-Ups sowie für kleine und mittlere Unternehmen geeignet, die sich eine Betriebsstätte mit eigenen Mitarbeitern vor Ort noch nicht leisten können oder wollen.

Gründung einer Tochter-GmbH

Für ausländische Unternehmen besteht neben der Errichtung einer unselbständigen oder selbständigen Betriebsstätte natürlich auch die Möglichkeit, eine Tochter-GmbH zu gründen, wobei hier einige Nachweise zu erbringen sind, die den Ablauf der Gründung einer GmbH etwas komplizierter machen. Vor allem muss durch öffentlich beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Urkunden der Nachweis erbracht werden, dass das ausländische Unternehmen besteht und wer zur Vertretung berechtigt ist. Für eine britische Limited ist z.B. nicht ausreichend, einen übersetzten und beglaubigten Auszug aus dem Companies House vorzulegen, da sich hieraus nicht ergibt, wer die Limited nach außen vertreten darf, um in Deutschland eine GmbH zu gründen. Deshalb ist es hilfreich, für die Gründung einer GmbH in Deutschland frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Marketing, Vertrieb und Support in Deutschland

Unabhängig davon, ob ein ausländisches Unternehmen mittels

  • selbständigem Handelsvertreter,
  • unselbständiger oder selbständiger Betriebsstätte oder
  • eigener GmbH

in Deutschland tätig wird, müssen Marketing, Vertrieb, Verträge und Support an deutsche Verhältnisse angepasst und zumindest ins Deutsche übersetzt werden. Auch hier sind die ausländischen Unternehmen gut beraten, auf externe Berater und Übersetzer zuzugreifen, z.B. auf die professionelle Übersetzungen über die Fachleute bei elinga.

So manches Unternehmen aus dem Ausland scheiterte in Deutschland schon an der deutschen Mentalität, an kulturellen Stolperfallen und an der Skepsis deutscher Verbraucher gegenüber neuen Produkten, insbesondere von ausländischen Unternehmen. Insofern hat die Gründung einer deutschen Tochter-GmbH mit entsprechenden Partnern schon einige Vorteile gegenüber einem selbständigen Handelsvertreter oder unselbständigen Betriebsstätte.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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