Franchising ist neben einigen anderen Alternativen eine gute Lösung, um sich mit einer bewährten Geschäftsidee selbständig zu machen, vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen sind klar definiert. Als Existenzgründer muss man nicht immer das Rad neu erfinden, da es bereits viele bewährte Geschäftsmodelle und -konzepte am Markt gibt, mit denen sich Geld verdienen lässt. Neben dem Unternehmenskauf ist der Einstieg in ein funktionierendes und bewährtes Franchise-System eine echte Alternative zur  Neugründung mit einer eigenen Geschäftsidee. Welche wichtigen Details Sie bei der Suche eines Franchisepartners beachten sollten, erfahren Sie hier.

Warum Franchising eine echte Alternative sein kann?

Auch wenn sich die meisten Existenzgründer nach wie vor für die Unternehmensgründung mit einer eigenen Geschäftsidee entscheiden, nimmt die Bedeutung des Franchising immer weiter zu. Der entscheidende Vorteil beim Franchising besteht meines Erachtens darin, dass der Existenzgründer sein Unternehmen auf einer Geschäftsidee oder einem Konzept aufbaut, die sich in den meisten Fällen bereits am Markt bewährt haben. Damit ist natürlich keine Garantie verbunden, dass auch das eigene Unternehmen problemlos läuft und Gewinne erwirtschaftet.

Was ist Franchising?

Franchising ist ein gesetzlich nicht näher geregeltes Unternehmenskonzept, bei dem

  • ein Franchisegeber dem Franchisenehmer die regionale Nutzung
  • eines bestimmten Geschäftskonzepts bzw. bestimmter Warenzeichen, Warenmuster oder Geschmacksmuster
  • entgeltlich gegen Bezahlung vertraglich vereinbarter Franchisegebühren zur Verfügung stellt.

Zu einem guten Franchise-System gehört regelmäßig die Verwendung eines einheitlichen Vertriebsystems, eine einheitliche Betriebs- oder Geschäftsausstattung, ein einheitlicher Firmenname und das einheitliche Auftreten nach außen mittels eines Symbols oder einer Marke.

Franchising beschreibt generell also die regionale Partnerschaft zwischen einem Franchise-Unternehmen als Franchisegeber und einem selbstständigen Unternehmer als Franchisenehmer. Letzterem werden hierbei Nutzungsrechte, Verkaufskonzepte und fachliches Wissen zur Verfügung gestellt. Die Aufgabenverteilung unterscheidet sich jedoch je nach Franchisetyp, wobei man in erster Linie die folgenden Franchise-Typen unterscheidet:

Vertriebsfranchising

Wird ein Vertrag zum Vertriebsfranchising abgeschlossen, ist der Franchisenehmer dazu berechtigt, Waren unter dem Namen des Geschäftspartners zu verkaufen. Die Produkte oder Dienstleistungen werden dabei vom jeweiligen Franchisegeber oder einer dritten Vertragspartie hergestellt.

Produktfranchising

Anders als im Vertriebsfranchising erfolgt beim Produktfranchising sowohl die Herstellung der Produkte als auch deren Verkauf durch den Franchisenehmer selbst, jedoch nach entsprechenden Vorgaben oder einer genauen Anleitung des Franchisegebers.

Dienstleistungsfranchising

Das Dienstleistungsfranchising ist eine Franchising-Form und unterscheidet sich in vielen Dingen von den anderen beiden Arten. Der Franchisegeber stellt hier in erster Linie Know-how, Namens- oder Markenrechte zur Verfügung, die der Franchisenehmer nutzen oder verwenden darf (besser gesagt “muss”). Gliechzeitig sind aber vorab festgelegte Bedingungen einzuhalten, um die Namens- oder Markenrechte des Franchisegebers nicht zu beschädigen. So werden beispielsweise bestimmte Arbeitsabläufe im täglichen Betrieb übernommen. Ein klassisches Beispiel für Dienstleistungsfranchising sind große Fast-Food-Ketten.

Die Rechte und Pflichten der Franchisepartner

Das Franchise-Konzept kann nur erfolgreich funktionieren, wenn für beide Parteien von Anfang an klar definiert ist, welche Rechte und welche Pflichten damit verbunden sind. Ungenaue Vertragsklauseln können sonst schnell zu einer streitigen Kommunikation führen. Sie dürfen also keinesfalls unterschätzt werden. So hat ein Franchisenehmer beispielsweise ein Recht darauf, Informationen zu erhalten, die in einem “Systemhandbuch” festgehalten werden. In der Regel sollten folgende Aspekte geregelt sein:

  • Ideologie und Strategie des Unternehmens;
  • Erfolgskonzepte und Umgang mit der Konkurrenz;
  • Organisation und Ablauf der Produktions- und Vertriebsmechanismen;
  • Konzeption für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Franchisepartner;
  • Festlegung aller Pflichten und Rechte.

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sollten diese Punkte sorgfältig ausgearbeitet werden. Für den Inhalt des Franchisevertrages gibt es in Deutschland keine rechtlichen Vorgaben, d.h. es besteht weitestgehende Vertragsfreiheit. Bei den meisten Franchise-Systemen kann der Franchisenehmer jedoch davon ausgehen, dass die Verträge ausgefeilt und bereits viele Male eingesetzt wurden. Nichtsdestotrotz ist es immer empfehlenswert, den Franchisevertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um etwaigen Auslegungsfragen oder Differenzen vorzubeugen. Das ist auch schon deshalb ratsam, da bei vielen Franchise-Systemen auch nicht unerhebliche Investitionen verbunden sind.

Rechtliche Prüfung des Franchisevertrages

Ein Franchisevertrag kann je nach Franchise-Typ sehr komplex sein, da viele Bestimmungen und Klauseln zu regeln sind. Es geht um Lizenzen, Wettbewerbsverbote und weitere Konditionen, die für den gemeinsamen Erfolg von Bedeutung sind. Franchisegebern ist zu empfehlen, eine Beratung des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) in Anspruch zu nehmen. Bei Mitgliedern wird ein ganzheitlicher System-Check durchgeführt, im Rahmen dessen auch der Franchisevertrag genauer unter die Lupe genommen wird. Einem Franchisenehmer ist dagegen zu empfehlen, einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Franchising zu Rate zu ziehen. So können sich am Ende beide Partner sicher sein, in eine kommunikative und klar definierte Partnerschaft einzutreten.

Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:

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