Anlässlich des Bundestagsbeschluss über die GmbH-Reform 2008 mittels Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (= MoMiG) hat die Bundesjustizministerin Zypries am 26.06.2008 folgende Rede vor dem Deutschen Bundestag gehalten:

“Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen!

Die Reform des GmbH-Rechts, die wir heute verabschieden, ist, wie Herr Gehb – ich glaube, gegenüber der FAZ – schon gesagt hat, eine historische Reform.

Es ist in der Tat eine Überarbeitung des GmbH-Rechts, wie wir sie seit 1892 noch nicht gehabt haben. Es ist eine ganz massive Entrümpelung und eine Anpassung dieses Rechts an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse. Insofern bedanke ich mich dafür, dass wir so weit gekommen sind. Ich glaube, mit mir danken ganz viele Bürgerinnen und Bürger, auch junge Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen. Unser Haus verzeichnet zwar zu vielen Themen Eingänge, aber es war auffällig, dass gerade zur Reform des GmbH-Rechts viele Briefe und E-Mails kamen. Die Menschen haben uns gefragt: Wann seid ihr denn endlich so weit? – Die Reform ist schließlich sehr umfangreich beraten worden. Die meisten wollen keine Limited, sondern eine vereinfachte GmbH, und dass sie keine Limited wollen, ist eine richtige und gute Entscheidung.

Dankenswerterweise ist im Zusammenhang mit der Reform unseres GmbH-Rechts in den Zeitungen häufig verbreitet worden, welche Nachteile es bringt, wenn man zwar zunächst die Limited wählt, dann aber nach einem Jahr feststellt, dass man seine Geschäftsabschlüsse leider in Englisch und in London vorlegen muss. Das ist dann für viele Menschen eine Überraschung. Insofern ist es richtig und gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine konkurrenzfähige Gesellschaftsform zur Verfügung stellen.

Wir haben hinsichtlich der Gründung einer GmbH einen Aspekt sehr lange und sehr sorgfältig diskutiert, und dieser betrifft die Änderungen beim Mindeststammkapital. Wie Sie wissen, hat es eine vollständige Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf gegeben. Wir haben seinerzeit eine Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro vorgeschlagen, weil man ein gewisses Kapital braucht, um eine Gesellschaft zu gründen. Denn ohne Kapital kann man nicht einmal ein Telefon anmelden oder einen Schreibtisch kaufen.

Hierzu gab es andere Auffassungen, und wir haben gute Diskussionen geführt. Darüber hinaus fand eine sehr gute Sachverständigenanhörung statt, die uns geholfen hat, den richtigen Weg zu finden. Deswegen gibt es jetzt neben der Form der alten GmbH – so will ich es einmal sagen – mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital die neue Variante der GmbH, die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die insbesondere durch den Einsatz eines einzelnen Abgeordneten dieses Hauses in das Gesetz aufgenommen wurde. Vielen Dank, Herr Dr. Gehb, für diese weitreichenden Vorschläge, die wir aufgegriffen haben!

Wir schaffen damit für die Existenzgründer in diesem Lande genau das, was sie erwarten, nämlich eine Kapitalgesellschaft ohne festes Mindeststammkapital. Das wird Unternehmungsgründungen erheblich erleichtern und damit auch die Innovationskraft in Deutschland stärken. Wichtig ist doch, dass neue Ideen auch schnell in die Tat umgesetzt werden können. Das ist es, was wir wollen, um den Wissensstandort Deutschland voranzubringen.

Es ist nicht so, als ob wir nur die Unternehmensgründung erleichtern würden, indem wir das Kapital absenken und kleinere Änderungen vornehmen. Vielmehr – ich habe es schon am Anfang gesagt – reformieren wir das GmbH-Recht umfassend, und zwar zum ersten Mal. Eine Vielzahl von Reformen kennen wir aus dem Aktienrecht. Man spricht beim Aktienrecht bereits von der „Aktienrechtsreform in Permanenz“.

Beim GmbH-Recht ist genau das Gegenteil der Fall: Es ist eher eine Geschichte gescheiterter Reformvorhaben. Der erste Anlauf erfolgte bereits 1937, im Anschluss an die Aktienrechtsreform, und blieb im Zweiten Weltkrieg stecken. Der zweite Reformanlauf Anfang der 70er-Jahre schaffte es nicht bis in den Rechtsausschuss.

Rückblickend muss man wohl sagen: Das war eine ganz gute Entscheidung. Denn man wollte damals das GmbH-Recht mit rund 300 Paragrafen im Grunde dem Aktienrecht anpassen und der Aktiengesellschaft, die damals erste Siegeszüge antrat, eine vergleichbare Rechtsform an die Seite stellen.

Ich meine, es war gut, dass man es so nicht gemacht hat. Denn wir brauchen keine zweite Aktiengesellschaft. Vielmehr brauchen wir die GmbH als eine Rechtsform für den Mittelstand, also für die vielen Hunderttausenden von kleinen Unternehmungen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden sollen. Diese Gesellschaftsform muss flexibel sein. Sie muss anpassungsfähig sein, und sie muss vor allen Dingen einfach zu verstehen und zu handhaben sein.

Genau dieses stellen wir jetzt mit dem überarbeiteten GmbH-Recht sicher. Wir verfolgen ein Konzept der starken Deregulierung. Das heißt, wir wollen die Gründung der GmbH sehr viel einfacher und vor allen Dingen sehr viel schneller machen. Das ist unser Ziel. Vieles, was vor 100 Jahren im Verwaltungsablauf noch selbstverständlich war, ist heute nicht mehr notwendig. Ich nenne als Beispiel die nachgeschalteten Verwaltungsgenehmigungen. Es ist heute beispielsweise noch üblich, dass man, wenn man eine Gaststätte aufmachen will, zunächst ein Gesundheitszeugnis braucht und sich erst danach die GmbH eintragen lassen kann. Künftig kann dies parallel laufen, was zu einer Beschleunigung führt. Das mag zwar nur ein kleines Beispiel sein, aber es ist eines von vielen Beispielen, die zeigen, dass wir die Geschwindigkeit bei der GmbH-Eintragung deutlich erhöhen.

Gleichzeitig bekämpfen wir quasi als Gegengewicht die Missbräuche am „Lebensende“ einer GmbH sehr nachdrücklich. Insbesondere die sogenannten Bestattungsfälle von GmbHs, denen sich schon ein eigener Gewerbezweig widmet, sollen härter verfolgt werden. Gescheiterte Unternehmer werden sich in Zukunft also nicht mehr ihrer Verantwortung entziehen können. Das MoMiG verlagert die Gewichte weg von einer vorbeugenden Formstrenge hin zu einer nachsorgenden Kontrolle, die erst im Krisenfall eingreift, dann aber mit größerer Schärfe als in der Vergangenheit. Die Reform knüpft also an das an, was wir gemeinhin mit dem mündigen Verbraucher oder mit dem aufgeklärten Bürger und der aufgeklärten Bürgerin meinen. Die Idee ist, dass sie sich informieren und möglichst vernünftige Entscheidungen treffen sollen. Nur im Versagensfall soll eingegriffen werden.

Ein weiteres grundlegendes Ziel des Entwurfs ist die Rückkehr zum bilanziellen Denken im Haftungskapitalsystem der GmbH. Das betrifft sowohl die Kapitalaufbringung als auch die Kapitalerhaltung. Das Stichwort ist hier Cash-Pooling, ein Begriff, den insbesondere die Töchter von größeren Unternehmen kennen und der deshalb für die Großkonzerne unserer Wirtschaft von Bedeutung ist.

Auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger gewollt hätten, dass die Reform etwas eher in Kraft tritt, meine ich: Es war gut, dass wir diese große Reform nicht übers Knie gebrochen haben. Dass sie jetzt ein Jahr später als ursprünglich geplant vollendet wird, ist meines Erachtens kein Schaden. Denn wir können heute sagen: Wir werden ein Gesetz verabschieden, das im Hause intensiv unter Zuhilfenahme des Sachverstandes der Abgeordneten beraten worden ist und in das die Meinung vieler Sachverständiger eingeflossen ist.

Ich möchte mich bei Ihnen allen recht herzlich dafür bedanken, dass am Ende eine Reform dabei herausgekommen ist, von der wir sagen können: Sie wird uns helfen, die Rechtsform für den Mittelstand zukunftsfest für die nächsten Jahre zu gestalten. Das ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.”

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